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Zurückziehen von Vorschlaglisten - was sagt die Rechtsprechung?

S
S.R.
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle zusammen!

ich habe hier eine etwas speziellere frage. wir haben am montag br-wahlen. der amtierende br ist davon ausgegangen, dass er sowieso so gut wie gewählt ist. kurz vor ablauf der abgabefrist wurde eine zweite vorschlagsliste eingereicht. somit kann nur noch mit einer stimme ein der beiden vorschlagelisten gewählt werden. auf einer betriebsversammlung haben mitglieder des amtierenden br`s behauptet, man hätte jeweils nur die listen zurückziehen brauchen, und dann könnte man eine gemeinsame vorschlagsliste einreichen. somit würde dann wieder eine persönlichkeitswahl durchgeführt werden. dem wahlvorstand ist eine solche möglichkeit nicht bekannt und die zuständige gewerkschaft erteilt der zweiten liste, zum größtenteil nicht gewerkschaftlich organisiert, keine auskünfte.

meine frage ist: stimmt es, dass die vorschlagslisten, nach dem abgabetermin, zurückgezogen werden können? was sagt die rechtsprechung? wo gibts detailierte infos?

Gruß S.R.

3.42406

Community-Antworten (6)

W
w-j-l

16.03.2006 um 17:03 Uhr

Eingereichte und gültige Listen können nicht mehr zurückgezogen werden, und nach Ende der Einreichungsfrist kann auch keine neue "vereinigte" Liste mehr nachgeschoben werden.

Wie groß ist denn euer Betrieb?

S
S.R.

16.03.2006 um 18:02 Uhr

Wir sind 163 mitarbeiterinnen und mitarbeiter.

W
w-j-l

16.03.2006 um 18:05 Uhr

Na dann, gibt es eben Listenwahl mit zwei Listen.

S
S.R.

16.03.2006 um 18:07 Uhr

ja, das ist bekannt. aber leider haben sich die kandidaten der ersten vorschlagsliste willkürlich auf der liste eingetragen und machen jetzt dafür die kandidaten der zweiten liste verantwortlich.

W
w-j-l

16.03.2006 um 18:14 Uhr

tjaaa, so ein Pech, da hat die Gewerkschaft wohl nicht vollständig beraten. Z.B. nicht darüber, dass man beim Aufstellen einer Liste für eine geplante Mehrheitswahl IMMER mit einer 2.Liste rechnen muss. Dafür ist dann ALLEINE der Listenführer der ersten Liste verantwortlich.

Die zweite Liste sollte sich diesen schwarzen Peter nicht zuschieben lassen.

Deshalb stehe ich auf meiner Liste natürlich ganz oben! (obwohl wir Mehrheitswahl haben)

Gruesse w-j-l

S
S.R.

16.03.2006 um 22:12 Uhr

alles klar !

vielen dank für deine antwort!

p.s. und viel glück für die wahl ;-)

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