Fallbeispiel:
In unserem Betrieb möchte sich ein Kollege für die Betriebsratswahl aufstellen lassen. Frage: Arbeitsvertrag seit dem 25.01.2006. Vorher war er als Ümschüler vom Arbeitsamt zwecks Ausbildung bei uns beschäftigt. Das heißt, es bestand ein Ausbildungsvertrag (ohne Vergütung - wurde vom Arbeitsamt bezahlt) seit dem 01.02.2004 mit unserem Unternehmen. Darf er sich aufstellen lassen?