Beendigung Umschulungsvertrages auf Grund von Betreibsschließung.
Hallo,
ich habe eine Frage. Ich abreite bei einem Externen Träger. Dieser bietet Umschulungen im Strafvollzug an. Auf Grund von Sparmaßnahmen wurde bereits ein Stellenabbau gestartet und durchgeführt.
Nun jedoch die Frage, kann der Träger einfach selbstständig entscheiden Maßnahmen dicht zu machen und die Umschüler*innen bzw. auch die Arbeitnehmer entsprechend entlassen. (Größtenteils werden die Umschüler über Bildungsgutscheine des Arbeitsamtes finanziert, nur ca 1/3 der Umschüler wird duch den Straffvollzug finanziert). Aus meiner Sicht ist das nicht so möglich, da das Arbeitsamt die Kosten weiterhin finanziert.
Community-Antworten (2)
10.04.2025 um 11:04 Uhr
Das kommt auf den Vertrag zwischen Träger und Arbeitsagentur an. Betriebsratsthema ist aber eher der Stellenabbau an sich - warum sollten Stellen abgebaut werden, wenn Verträge zu bedienen sind?
10.04.2025 um 11:12 Uhr
Grundsätzlich kann ein Unternehmen jeder Zeit entscheiden bestimmte Betriebsteile still zu legen. Das ist für Betroffenen tragisch, als BR kann man da nur versuchen die Folgen einer solchen Entscheidung abzufedern (Überleitung in andere Betriebsteile, Sozialplan, um nur zwei Ideen zu nennen).
Die Frage die sich für mich stellt ist, was die Verträge mit der AfA bzw. der Justiz (Strafvollzug) dazu sagen. Es ist denkbar, dass mit der zwischenzeitliche Einstellung bestimmter Maßnahmen man hier in ein Vertragskonflikt gerät. Auch das ist aber nicht das Problem des BR, man kann das aber ansprechen und als Argument nutzen bestehende Projekte ordnungsgemäß zu Ende zu führen (kann billiger sein als aufhören und strafe zahlen).
Eine weitere Frage, die man ohne Kenntnis der Verträge aber nicht beantworten kann, ist ob es sich hier u.U. um Ausbildungsverhältnisse handelt. Wenn das so ist, greifen möglicherweise auch die Schutzbestimmungen des BBiG.
Es ist zu empfehlen, dass betroffene Umzuschulenden sich umgehend mit der Träger der Kosten in Verbindung setzen um diese Fragen zu klären.
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