Anfechtung der Wahl
Hallo, eilt!! Gesternund heute sind bei uns BR-Wahlen. Nun hat ein Mitglied des scheidenden BR seinen Stimmzettel aus dem Wahllokal mitgenommen und später behauptet er hat sich verschrieben und ihn vernichtet. Die anwesenden Wahlhelfer haben ihm daraufhin einen neuen Stimmzettel ausgehändigt und wählen lassen. kann dieser Vorfall zur Anfechtung der Wahl führen. der genannte Mitarbeiter kennt sich sehr gut im Betriebsverfassungsgesetz aus! Gruß Gorgiana
Community-Antworten (2)
15.03.2006 um 13:51 Uhr
Hallo Gorgiana,
da bei der Wahl das Einwerfen des Umschlags in die Wahlurne durch abhaken der Person auf der Wählerliste dokumentiert werden muß, kann die Person also nicht zweimal wählen.
Wenn alles korrekt abläuft kann da nichts passieren.
MfG
Angi1
15.03.2006 um 15:14 Uhr
Stimme Angi zu, wenn später die Anzahl der Stimmzettel in der Urne mit der Anzahl der Wähler die auf der Liste abgehakt wurden übereinstimmt, sollte es keine Unregelmässigkeit gegeben haben. Allerdings ist das Verhalten des scheidenden BR-Mitglieds ein bißchen merkwürdig. Schließlich soll ja der Stimmzettel in der Wahlkabine gekennzeichnet werden. LG Dirk
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