Erstellt am 15.03.2006 um 09:21 Uhr von Guido
Wenn es Briefwähler gibt, dann ja.
Erstellt am 15.03.2006 um 09:23 Uhr von Petrus
Wahlumschläge sind immer vorgeschrieben - §11(1) WO
Erstellt am 15.03.2006 um 09:36 Uhr von Randolf
Die Briefwähler haben Umschläge mit allem drum und dran gehabt.
Unser Wahlvorstand aber sagt, wenn alle den Stimmzettel gleich ohne Umschlag abgeben, ist dieses legal.??
Erstellt am 15.03.2006 um 10:39 Uhr von einfachIch
@Petrus hat RECHT !
weißt den wahlvorstand auf seinen fehler hin, wenn er das nicht umgehend abändert oder bei bereits begonnener oder erfolgter wahl, diese wiederholt, erhebt einspruch
Erstellt am 15.03.2006 um 11:03 Uhr von w-j-l
Wie willst Du denn eine laufende Stimmabgabe wiederholen.
Mein Vorschlag:
weist den WV auf den Fehler hin. Er soll §11 (1) WO einfach mal durchlesen. Dann korrekt weiterwählen lassen. Das Ganze ins Wahlprotokoll aufnehmen.
Am Ende dann hoffen, dass niemand eine Anfechtung daraus konstruiert. Ich weiß zwar nicht wie Gerichte hier entscheiden würden bzw. entschieden haben, aber ich hielte das nicht für einen Grund, eine Wahl für ungültig zu erklären.
Wenn ab jetzt korrekt weitergewählt wird, dann könnte auch nicht mehr z.B. eine einzige schriftliche Stimmabgabe "identifiziert" werden.
Gruesse
w-j-l