Erstellt am 15.03.2006 um 09:11 Uhr von Guido
In der ersten Sitzung. Der Wahlvorstand übergibt Euch die Wahlunterlagen und bestimmt einen Wahlleiter.
Erstellt am 15.03.2006 um 09:18 Uhr von Frank B.
"nach welchen Kriterien sollte dieser festgelegt werden?"
gute Frage, jedenfalls wird er gewählt.
Erstellt am 15.03.2006 um 09:27 Uhr von einafchIch
90-60-90 ...... lange nase *hi-hi*
wären doch kriterien.
@olme sollte wohl einfach eine geheime wahl der 5 br-mitglieder in betracht ziehen.
Erstellt am 15.03.2006 um 10:55 Uhr von Tom
Vorsitzender des BR ist man nicht auf Lebenszeit! Und zwingende Qualifikation ist auch nicht unbedingt Redegewandheit! Was hälst Du von folgendem Vorschlag:
Den bisherigen stellvertr. Vorsitzenden wählen; die "Neuen" sollten Seminare besuchen und sich einarbeiten; bei Bedarf kann später der Vorsitz wechseln.
Viel Erfolg!
Erstellt am 15.03.2006 um 14:24 Uhr von Benno_BRB
Gute Antwort Tom!
Moins!
Wenn ich es richtig gelesen habe leitet der Wahlvorstandsvorsitzende die konstituierende Sitzung des neugewählten Gremiums, bis ein BR-Vorsitzende gewählt würde.
Dann übergibt er die Unterlagen und darf nicht mehr an der "nicht-öffentlichen" Sitzung teilnehmen.
Bitte berichtigt mich, falls ich mich irre. Habe grad keine Unterlagen zur Hand!
Benno
Erstellt am 16.03.2006 um 08:10 Uhr von olme
..danke, hat mir vorest geholfen, und da unser bisheriger stellvertreter trotz alledem die meiste erfahrung hat, wird er derneue vorsitzende werden..