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M
Mail
Nov 2016 bearbeitet

Sorry, ich habe mich in meinem letzten Beitrag falsch ausgedrückt. Ich ließ mich für die BR-Wahl aufstellen. Unsere Frauenquote sollte aufgefüllt werden. Das ist o.K. Es haben sich 3 Frauen aufstellen lassen. Zwei kamen auf anhieb in den BR. Die 3. Dame war Stimmgleich mit mir. So nun wurde mir gesagt ich wäre als offizieller Nachrücker ausgewählt. Heute erfahre ich das nicht ich sondern die 3. Dame als Nachrücker gelten soll. Wie kann man von einem Tag auf den anderen solche Aussagen machen. Heute ist nun Gesamtversammlung zu der ich eingeladen bin und teilnehmen soll, da eine Dame Urlaub hat die om Betriebsrat gewählt ist. Und die andere Dame Nachrückerin keine Zeit hat. Gelte ich jetzt als Ersatznachrücker?

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Community-Antworten (4)

N
Norden

15.03.2006 um 09:27 Uhr

RAUUUUUS!!!

E
einfachIch

15.03.2006 um 09:43 Uhr

"Sorry, ich habe mich in meinem letzten Beitrag falsch ausgedrückt"

..sorry, Sie haben sich bei Ihrem jetztigen Beitrag unverständlich ausgedrückt ....

"Ersatznachrücker" wo stammt denn dieses Wort her ?

Ihrer Retorik folgend sollten Sie dem BR mitteilen, dass Sie nicht mehr im BR tätig sein sollten. Wäre besser für alle !

FB
Frank B.

15.03.2006 um 10:17 Uhr

Ich schreibe einfach einen Text und jeder sucht sich das passende raus.

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Ist ein BR- Mitglied verhindert, rückt das Ersatzmitglied mit der nächsthöheren Stimmenzahl an dessen Stelle in den BR nach.

Gehört das verhinderte BR- Mitglied dem Geschlecht in der Minderheit an und ist dadurch die Minderheitenquote nicht erfüllt, so rückt das Ersatzmitglied des entsprechenden Geschlechts mit den meisten Stimmen nach.

T
tom

15.03.2006 um 12:30 Uhr

Hallo mail, ich versuchs mal: Sie haben kandidiert, sind aber nicht ordentliches ("normales") Mitglied im Betriebsrat geworden, da Sie nicht genug Stimmen bekamen!? Somit sind Sie potenzielles Ersatzmitglied (Nachrücker!? sagen Sie dazu); und nicht nur Sie, sondern alle, die kandidiert haben und nicht direkt in den BR gewählt wurden, weil ihnen Stimmen fehlten. Derjenige von Ihnen, der die meisten Stimmen hat, ist "Nachrücker Nr.1"; der mit den zweitmeisten Stimmen ist "Nachrücker Nr.2" usw. ... Bei Ihnen im Betrieb sind nicht nur Männer, sondern auch Frauen beschäftigt! Der Gesetzgeber hat bestimmt, daß das Geschlecht in der Minderheit, bei Ihnen im Betrieb also die Frauen (in anderen Betrieben können das auch die Männer sein!) eine (wie Sie sagen) "Quote" hat. Im Gesetz heißt das: Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit! Wie das zu errechnen ist, ist festgelegt! Schauen Sie doch noch mal ins Wahlausschreiben, dort steht, wieviele Mindestsitze die Frauen Ihres Betriebes im Betriebsrat mindestens haben! Wenn eine der Br-Damen mal verhindert ist und dadurch die "Mindest-Quote" nicht mehr stimmt, rückt für sie natürlich eine Frau nach, damit das minderheitsgarantierende Verhältnis (Zahlenverhältnis) weiterhin stimmt! Es rückt dann die Frau aus der "Reserve" nach, die die meisten Stimmen hatte, danach die mit den zweitmeisten Stimmen, usw.! Wenn kein weibliches Ersatzmitglied mehr da ist, rückt das männliche mit den meisten Stimmen nach! Könnte es sein, daß Sie das sind? Ich hoffe, Ihr Problem erfaßt zu haben. Da es eine Menge an ganz ähnlichen Konstellationen gibt, ist das nicht so einfach ...

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