Hallo mail,
ich versuchs mal:
Sie haben kandidiert, sind aber nicht ordentliches ("normales") Mitglied im Betriebsrat geworden, da Sie nicht genug Stimmen bekamen!?
Somit sind Sie potenzielles Ersatzmitglied (Nachrücker!? sagen Sie dazu); und nicht nur Sie, sondern alle, die kandidiert haben und nicht direkt in den BR gewählt wurden, weil ihnen Stimmen fehlten.
Derjenige von Ihnen, der die meisten Stimmen hat, ist "Nachrücker Nr.1"; der mit den zweitmeisten Stimmen ist "Nachrücker Nr.2" usw. ...
Bei Ihnen im Betrieb sind nicht nur Männer, sondern auch Frauen beschäftigt!
Der Gesetzgeber hat bestimmt, daß das Geschlecht in der Minderheit, bei Ihnen im Betrieb also die Frauen (in anderen Betrieben können das auch die Männer sein!) eine (wie Sie sagen) "Quote" hat. Im Gesetz heißt das: Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit! Wie das zu errechnen ist, ist festgelegt! Schauen Sie doch noch mal ins Wahlausschreiben, dort steht, wieviele Mindestsitze die Frauen Ihres Betriebes im Betriebsrat mindestens haben!
Wenn eine der Br-Damen mal verhindert ist und dadurch die "Mindest-Quote" nicht mehr stimmt, rückt für sie natürlich eine Frau nach, damit das minderheitsgarantierende Verhältnis (Zahlenverhältnis) weiterhin stimmt! Es rückt dann die Frau aus der "Reserve" nach, die die meisten Stimmen hatte, danach die mit den zweitmeisten Stimmen, usw.!
Wenn kein weibliches Ersatzmitglied mehr da ist, rückt das männliche mit den meisten Stimmen nach! Könnte es sein, daß Sie das sind?
Ich hoffe, Ihr Problem erfaßt zu haben. Da es eine Menge an ganz ähnlichen Konstellationen gibt, ist das nicht so einfach ...