Erstellt am 15.03.2006 um 07:47 Uhr von Norden
Unklar: Bist Du auf Deiner Vorschlagsliste als Nachrücker "bestimmt", steht dort also bei z.B. sieben BR-Mitgliedern auf Platz acht, so dass du nicht direkt einen BR-Platz erobern kannst? Oder hat die Wahl stattgefunden und Du bist nun Ersatzmitglied? Als Ersatzmiglied rutscht Du nach, wenn bei einer BR-Sitzung jemand Deines Geschlechts verhindert ist.
Erstellt am 15.03.2006 um 08:56 Uhr von einfachIch
hi @norden,
bitte hilf mir etwas zu deiner passage "jemand Deines Geschlechts".
betrifft diese reglung nicht nur die mindestzahl des geschlechts in der minderheit und müsste an sonsten nicht der "nachrücker" mit den meisten stimmen nachrücken?
Erstellt am 15.03.2006 um 09:19 Uhr von Zitiert
Ist ein BR- Mitglied verhindert, rückt das Ersatzmitglied mit der nächsthöheren Stimmenzahl an dessen Stelle in den BR nach.
Gehört das verhinderte BR- Mitglied dem Geschlecht in der Minderheit an und ist dadurch die Minderheitenquote nicht erfüllt, so rückt das Ersatzmitglied des entsprechenden Geschlechts mit den meisten Stimmen nach.
Antwort 3 Erstellt am 15.03.2006 - 09:17 Uhr von Frank B.
Erstellt am 15.03.2006 um 09:23 Uhr von einfachIch
;-)))
danke @Zitiert
... hab ich doch alles richtig gemacht.
Erstellt am 15.03.2006 um 10:31 Uhr von w-j-l
Ihr müßt Norden das nachsehen. Er hat heute Nacht noch sooooo lange an seinem Wahlprotokoll gebastelt....
;-))
Erstellt am 15.03.2006 um 11:33 Uhr von einfachIch
ne, ne w-j-l !
ich hab heute nacht auch gebastelt ...
und der polizist bei der radarmessung auf dem weg zur arbeit, hat mir auch nix "nachgesehen" ...