Betriebsratswahl und Mitarbeiter auf Außendienst
Wir haben in den nächsten Tagen bei uns im Unternehmen BR-Wahl. Wie sieht es den mit den Mitarbeitern aus, welche aus Betrieblichen Gründen nicht an der Stimmabgabe teilnehmen können, da diese auf Dienstreisen oder Montagen sind? Bisher wurde diesen MA keine Briefwahlunterlagen übermittelt.
Hat der Wahlvorstand nicht dafür oder der Vorgesetzte Sorge zu tragen, das diesen Mitarbeitern auch die Möglichkeit der Stimmabgabe gegeben wird? Oder wie ist hier zu verfahren?
Community-Antworten (5)
14.03.2006 um 13:01 Uhr
Hallo,
um dieses Problem zu umgehen, haben wir immer Briefwahl und öffenen unser Wahllokal nur für 1 Stunde am Wahltermin.
Wie das so kurzfristig vor der Wahl noch zu machen ist, weiß ich leider nicht...
14.03.2006 um 13:03 Uhr
Hallo boxy, der Wahlvorstand hat diesen MA die Briefwahlunterlagen zu schicken, weil vorher bekannt war, daß sie am Wahltag nicht an der Wahl teilnehmen können
14.03.2006 um 13:03 Uhr
Wenn dem Wahlvorstand bekannt ist, dass diese MA nicht da sind, muss er die Unterlagen automatisch zusenden. (§24(2) WO) Ansonsten sollten die betroffenen Kollegen es dem Wahlvorstand bekannt machen. Auf gut deutsch: Briefwahl beantragen. (§24(1) WO)
14.03.2006 um 14:18 Uhr
moin boxy,
schau dir den § 24 WO (1,2) an. also soll der wahlvorstand auf ihr verlangen! hin die wahlunterlagen und die aufgeführten anlagen an die wahlberechtigten senden. dieses trifft auf urlauber, kranke etc. zu. der vorher angesprochene absatz 2 § 24 BetrVG trifft auf die genannten montagearbeiter etc. zu. hier müßen die unterlagen automatisch geschickt werden. unterlässt er dieses, ist nach § 19 BetrVG eine wahlanfechtung möglich!
gruß, packer
14.03.2006 um 14:21 Uhr
Hallo und danke für die bisherigen Antworten.
Ein Problem an der Sache ist diese, das einige der MA nicht einmal wissen das nun BR-Wahlen sind! Diese also schon Wochen nicht im Haus waren und daher nur maximal durch "hören - sagen" informiert sind.
Die Liste hängt auch erst seit ca. 1-2 Wochen aus und von daher war diese auch nicht für die Leute einsehbar.
ups, da war packer schneller und hat die nötige Antwort geschrieben ! Danke
Verwandte Themen
Aufnahme in die Wählerliste Außendienst
ÄlterIch arbeite in einem Konzern mit mehreren Betriebsteilen. Seit 10 Jahren arbeite ich für den Betriebsteil Außendienst. In den letzten 4 Jahren war ich für d
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Versand von Wahlkampfmaterial an Aussendienst - wie kann der bewerkstelligt werden?
ÄlterHallo Alle, auch ich möchte heute mal eine Frage zur Diskussion stellen. Folgende Situation: BR-Wahl ist ausgeschrieben. 1750 Mitarbeiter davon ca 1400 im Aussendienst. 3 Listen wurden ein
Kann es einen
ÄlterHallo zusammen, folgende Situation: 1 Unternehmen, 5 Betriebe an 5 Standorten, davon 2 mit BR, sämtliche Außendienstler bislang keinem Betrieb zugeordnet (mit dem Argument die machen ja Homeoffice,
Frage zum §24(2)WO - Arbeitgeber schickt momentan ganz gerne Mitarbeiter kurzfristig in Urlaub wegen der Betriebsratswahl
ÄlterHallo, habe eine Frage bezüglich der Briefwahl in einer Bertriebsratswahl. §24 (2) Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Be