Erstellt am 13.03.2006 um 22:24 Uhr von w-j-l
Wenn die Berwerber im Urlaub erreichbar sind, dann können sie doch auch eine eigenhändig unterschriebene Zustimmungserklärung per Post senden. Wieviel Zeit habt ihr denn noch?
Meines Wissens muss die Zustimmung eigenhändig schriftlich an den Listenvertreter erfolgen. Ich denke Fax geht nicht. Liegt die Unterschrift nicht vor, erhält der Listenvertreter vom WV die Aufforderung die Unterschrift nachzureichen. Dann hat der noch 3 weitere Tage Zeit die Unterschriften beizubringen.
Erstellt am 13.03.2006 um 22:36 Uhr von Fayence
Ergänzend zu w-j-l, weil wesentlich.
Wird der Listenführer durch den WV über einen heilbaren Mangel benachrichtigt, zählt der Tag der Benachrichtigung nicht mit und der Listenführer hat 3 ARBEITSTAGE Zeit, diesen Mangel zu beheben.
Ein Fax muss durch den Wahlvorstand nicht anerkannt werden. Möglich wäre vielleicht, auf dem Fax zu vermerken, dass sich das Original auf dem Postweg befindet.
Erstellt am 13.03.2006 um 22:42 Uhr von w-j-l
Danke Fayence,
meine Ausssccchpraache ist vielleicht nach den 3 Gläsern Sociando Mallet nicht mehr ganz deutlich, aber ich wollte mit den Feinheiten der Fristenberechnung (der Tür) nach §187 BGB nicht gleich ins Haus fallen.
Trotzdem danke für die Ergänzung
und gute Nacht
Erstellt am 13.03.2006 um 22:55 Uhr von Fayence
Du alter Angeber ;-)
Die gute alte und einfache Wahlordnung hätte es auch an dieser Stelle getan. Und für den Unterschied zwischen 3 Tagen und 3 Arbeitstagen hättest Du die Fristenberechnung nach dem BGB gar noch nicht einmal bemühen müssen. ;-)))
Und damit Du nicht noch mehr von dem guten Tropfen trinken musst, kannst Du durchaus ein paar Flaschen -ich hoffe doch sehr auf einen Grand Cru- in kölsche Gefilde senden. Wir feiern gerne!!
Gut´s Nächtle!
Erstellt am 13.03.2006 um 23:02 Uhr von Kölner
Ich weiss ja nicht, Wolfgang wie Du den Wein versenden willst, aber eins steht fest:
Ich bin dabei!
Wobei heute die "Königswinterer Reblaus" auch nicht zu verachten ist...hicks!
Lehrreiche Grüße aus der Diaspora.
Erstellt am 13.03.2006 um 23:06 Uhr von w-j-l
Natürlich WO, §41. Und dort zitiert 187 BGB.
Muss Dich enttäuschen, es ist kein Grand Cru, aber ein seehr guter Cru Bourgeois. Habe ich letztes Jahr selbst im Medoc besucht.
Ich dachte in der Gegend jibbet nur Kölsch?
Erstellt am 13.03.2006 um 23:10 Uhr von Fayence
Kölner, Du kommst an dieser Stelle und überhaupt heute und jetzt etwas überraschend!?
Was soll er denn nun schicken? Ich wäre eher für den Cru Bourgeois, über die Reblaus müssen wir noch mal reden!
W-j-l, das Paket am liebsten bis Samstag! Nicht wahr??
Erstellt am 13.03.2006 um 23:13 Uhr von w-j-l
So nicht!! Wenn dann will ich mittrinken.
Ich bin gelegentlich in der Gegend von St. Augustin zu finden.... Betriebe und so.
Vielleicht müßten wir dort mal einen W.A.F. Foren-Stammtisch machen...... aber irgendwie glaube ich, entgleitet uns jetzt das Thema.
Erstellt am 13.03.2006 um 23:21 Uhr von Kölner
Egal ob der Entgleitung...Samstag ist vermutlich eh nichts mehr zu retten :-)) Vielleicht kommt Ramses aber noch dazu.
Sieh' mal zu, w-j-l, cru bo(u)rgoisie - es lebe der Materialismus!
Erstellt am 14.03.2006 um 14:58 Uhr von rainerzwo
Also ein FAX würde ich als Wahlvorstand grundsätzlich akzeptieren - Wenn nicht der Eindruck besteht, dass hier beschissen werden soll.
Erstellt am 14.03.2006 um 18:53 Uhr von Ramses II
rainerzwo,
handelt es sich denn bei der Zustimmung zur Kandidatur nicht um eine Willenserklärung?
Erstellt am 17.03.2006 um 17:23 Uhr von raienrzwo
Willenserklärung??
nu, keine Ahnung, aber warum soll eine solche nicht via fax gehen? (is ja nix eidesstalliches..)