Stützunterschriften. WARNUNG !
Wir haben in unserem Betrieb eine unabhängige Liste gegründet. Nun ist der Wahlaushang raus, Stützunterschriften werden gesammelt. Die im Betrieb tätigen Gewerkschaften, aus deren Mitgliedern sich bisher der Betriebsrat zusammengestzt hat, rennt nun auch rum, um Stützunterschriften zu sammeln. Braucht ja nur zwei, wenn ich das BetrVG richtig lese. Und begründet das damit, dass die KollegInnen deren Listenreihenfolge mit der Unterschrift absegnen. Aus meiner Sicht nur der Versuch, uns möglichst keine Unterschriften übrig zu lassen. Bei uns zwar zu spät (wir haben mehr als genug) aber anderen sei es eine Warnung.
Community-Antworten (4)
13.03.2006 um 20:43 Uhr
Hallo zorro,
meines Erachtens ist das nur Störfeuer von der Gewerkschaft. Lasst euch dadurch nicht irritieren. Die Gewerkschaftsvertreter brauchen eigentlich nur einen Wahlvorschlag von der Gewerkschaft, die diese mit zwei Unterschriften der Gewerkschaft selbst bestätigt, das genügt. Stützunterschriften aus dem Betrieb sind nicht erforderlich. Bleibt euch also nur ausreichend Stützunterschriften sammeln und eine ordentliche Reserve an Unterschriften sammeln, falls welche für ungültig erklärt würden, weil sie zum Beispiel auf zwei Listen unetrschrieben haben. Näheres dazu ist in der Wahlordnung zum BetrVG zu finden.
Gruß,
lamabi
13.03.2006 um 21:24 Uhr
@zorro, auch die Gewerkschaftsliste kann natürlich von der Belegschaft mit Stützunterschriften gezeichnet werden statt von der Gewerkschaft.
Wieviele AN habt ihr den? Du brauchst doch nur 5% oder höchstens 50 Unterschriften.
14.03.2006 um 08:41 Uhr
@w-j-l unsere Stützunterschriften sind kein Problem. Wir haben genug. Ich wollte nur andere warnen, mit welchen Tricks Arbeitnehmerlisten abgeblockt werden sollen. Gesammelt werden die Unterschriften vom amtierenden BR mit dem Hinweis, die Kollegen bestätigen nur die Bewerberreihenfolge der Gewerkschaftsliste.
14.03.2006 um 10:01 Uhr
Moins!
Menschen sind nun mal fehlerbehaftete Wesen! Ich finde auch, dass man sich korrekt verhalten sollte. Wenn zwei Stützer reichen, dann reichen zwei!!!! Ausserdem muss - meines Wissens - die Gewerkschaftsliste in einer "Betriebsgewerkschaftsversammlung" aufgestellt werden. Allein schon deshalb braucht diese Liste nicht mehr als zwei Stützer, weil die Aufstellung ja "semi"-öffentlich erfolgte. Ansonsten ist vielleicht bei der Differenziertheit jedes Einzelen von uns ein wenig Nachsicht nicht verkehrt. Ein Wenig - nicht unendlich viel Nachsicht. Jeder weiss, dass man diese von Zeit zu Zeit selber mal beanspruchen muss! Aber nachdem Du entsprechende Aufklärung betrieben hast, sollte sich dieses Verhalten Implosionsartig einstellen!
Benno
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