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Briefwahlunterlagen wegen "unbekannt verzogen" zurück - was muss der Wahlvorstand tun?

F
Franz-Josef
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wir haben die Unterlagen zur Briefwahl verschickt. Jetzt kam ein Brief mit dem Hinweis zurück "unbekannt verzogen". Müssen wir als WV versuchen herauszufinden wohin die MA gezogen ist und Ihr die Briefwahl ermöglichen? Oder reicht es wenn wir es an die Adresse geschickt hatten, die der Firma gemeldet war?

Danke für die Antworten und Gruß Franz Josef

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Community-Antworten (4)

B
BRV-G.Rommel

13.03.2006 um 11:15 Uhr

Das reicht vollkommen aus. Wenn der MA Unbekannt verzogen ist möchte er vielleicht auch nichts mehr mit dem Unternehmen zutun haben weil er eigendlich schon ausgeschieden ist?

F
Franz-Josef

13.03.2006 um 11:28 Uhr

Ausgeschieden nicht, die MA(in) ist in Erziehungsurlaub. Aber danke für die Antwort.

Gruß Franz-Josef

W
w-j-l

13.03.2006 um 12:51 Uhr

Eigentlich müßt der AG ja die richtige Adresse haben. Ha er aber wohl, wie Dein Beispiel zeigt, nicht immer kurzfristig.

Ihr könnt es natürlich nochmals versuchen, aber euer bisheriges Bemühen genügt auch.

Nehmt den Fall einfach ins Protokoll des WVs auf.

A
Akira

13.03.2006 um 22:44 Uhr

Hallo

Den Fall haben wir auch, es lagt daran die MA in Erziehungsurlaub hat ihre neue Adresse nicht gemeldet.

haben sie ausfindig gemacht, denn so ein Betrieb mit ca 150 MA ist wie ein Dorf. Es geht keiner verloren.

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