Erstellt am 13.03.2006 um 10:44 Uhr von pit47
Hallo P.Fredl,
laut Fitting § 5 BetrVG RN 276 sind die Zivis keine Arbeitnehmer.
Erstellt am 13.03.2006 um 14:06 Uhr von rainbow1979
Hallöle!
Zivis sind in dem Betrieb wahlberechtigt, in dem sie normalerweise beschäftigt werden!
Das nur als Ergänzung!
(Gilt für Leute beim Wehrdienst genauso!)
LG
rainbow1979