Erstellt am 28.02.2006 um 22:29 Uhr von Kölner
Nein, sind sie nicht. § 5 BetrVG.
Erstellt am 01.03.2006 um 09:36 Uhr von Ichweißwas
Hallo bibicat55,
Zivildienstleistende sind wie Mutterschutz und Langzeitkranke nur in einem ruhenden Arbeitsverhältnis und daher wahlberechtigt, soweit sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
MfG
Ichweißwas
Erstellt am 01.03.2006 um 09:38 Uhr von Kölner
"Ichweißwas", Du musst aber nochmal verwirren mit Deiner Antwort - vor allem in dem zweiten Teil.
Erstellt am 01.03.2006 um 09:40 Uhr von Bernd
"Ichweißwas",
es ging hier um den Einsatzbetrieb! Dort haben die ZDL ebensowenig Wahlrecht wie die von Dir zitierten Langzeitkranken oder Muttergeschützten ein Wahlrecht in der Klinik haben in der sie behandelt werden.
Im übrigen stimmt es auch nicht dass das Arbeitsverhältnis bei Mutterschutz ruht, das aber nur am Rande!
Deine Antwort ist daher irrelevant!
Erstellt am 01.03.2006 um 09:49 Uhr von Angi1
Sorry,
hab ich wohl zu schnell gelesen.
Werde mich trotz der Gefahr irrelevante Antworten zu geben weiterhin in diesem Forum aufhalten, da ich es für sehr sinnvoll ansehe.
MfG
Ichweißwas
PS.: Vielleicht habe ich meinen NickNamen falsch gewählt.
Ich werde in Zukunft unter Angi1 meine Beiträge senden.
MfG
Angi1