Erstellt am 10.03.2006 um 14:37 Uhr von Marc
Hallo Ole,
ich halte deinen Gedanken für Problematisch.
Der Betriebsratsvorsitzende (BV) ist zunächst für die ordnungsgemäße Einladung zu BR-Sitzungen verantwortlich. Er/Sie ist es auch, die als einzigste "Empfangberechtigt" ist, wenn der AG empfangsbedürftige Erklärungen i.S.d. BetrVG abgegeben will. Natürlich ist dass hier nur eine grobe und unvollständige Beschreibung der Aufgaben eines/einer BV.
Sie soll dir nur zeigen, dass ihr einen BV braucht!
Es ist aber nur auch nicht so, dass ein BV, wenn er dann gefunden und gewählt worden ist, diese Aufgabe für immer und ewig machen muss. Theoretisch, dass ist natürlich nicht unbedingt ratsam, kann der Vorsitz öfters wechseln. Hauptsache alle externen Beteiligten werden darüber informiert.
Gruß Marc
Erstellt am 10.03.2006 um 14:42 Uhr von Ramses II
So lange Ihr keinen Vorsitzenden gewählt habt ist der BR quasi nicht existent.
Prinizipiell könnte die konstituierende Sitzung vertagt werden, allerdinsg solltet Ihr zu Potte kommen ehe die Amtszeit des alten BR abläuft.
Erstellt am 10.03.2006 um 14:47 Uhr von Hubert
Hallo Ole,
Betriebsratsarbeit machen, heißt auch Verantwortung übernehmen ( wollen). Es kann so sein, dass z. B. die stärkste Liste den Vorsitzenden stellt, der mit den meisten Stimmen den Vorsitz übernimmt, oder, oder, oder. Feste Regelungen gibt`s dafür nicht! Natürlich kann man keinen zur Amtsübernahme zwingen, aber einer sollte es schon machen, denn wenn Ihr keinen findet, bleibt nur der kollektive Rücktritt und das würde wohl ziemlich blöd aussehen, oder?
Erstellt am 10.03.2006 um 14:54 Uhr von Jonas
macht`s doch wie der Vatikan! Einmauern lassen und so lange Wählen, bis Ihr nen Neuen habt.