Wahl der Freistellungen - Vertagung möglich?
Hallo, am Tag der konstituierenden Sitzung des neuen BRs melden sich die Bewerber für eine Freistellung zu Wort. Es sind mehrere Freistellungen möglich. Ist man "gezwungen" die Wahl der Freistellungen in der gleichen Sitzung zu machen oder kann man sich "Bedenk-Zeiten" erlauben und die Sitzung für die Abstimmung der Wahl der Freistellungen vertagen?
Was sagt die Regelung? Danke im Voraus für Euer Feedback dazu.
Community-Antworten (1)
19.04.2018 um 21:59 Uhr
Die Freistellungen in der konstituierenden Sitzung zu wählen sollte wegen der fehlenden Tagesordnung nicht möglich sein.
Außerdem hat vor der Wahl der Freistellungen die Beratung mit dem Arbeitgeber statt zu finden.
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