Hallo Kollegen, wir als neuer Betriesrat haben ein Problem mit den Freistellungen nach §38. Bis Dezember 2009 hatten wir 887 MA und der alte Betriebsrat 2 Freistellungen. Im Januar 2010 hatten wir 908 MA, im Februar 2010 hatten wir 915 MA und im März 2010 hatten wir 918 MA. Wir der neue Betriebsrat würden jetzt 3 Freistellungen beantragen, haben aber schon von der Geschäftsführung signalisiert bekommen, die Berechnungsgrundlage würde nicht stimmen, da Leitende in der Mitarbeiterzahl 918 mit eingerechnet wären.
Die Zahl der Wahlberechtigten Mitarbeiter läge nur bei 866 MA. Wonach berechnet man nun die Freistellungen? Im Gesetz steht 901 - 1500 Arbeitnehmer, die Leitenden sind doch auch Arbeitnehmer, oder? Bitte um Hilfe