Hallo,

wie werden Freistellungen, die 2010 nach Liste gewählt wurden, jetzt, nachdem 2 Freistellungen der "Gewerkschaftsliste" wegen Renteneintritt nachbesetzt werden müssen, behandelt.

Es wurden 2010 zwei Listen aufgestellt, und für 28 Freistellungen 29 Kandidaten gewählt und für die restlichen 3 Freistellungen 6 Kandidaten gewählt.

2011 ist nach Ausscheiden eines Freigestellten der 29 Kandidat bereits nachgerückt. Jetzt stehen keine Kandidaten dieser Liste mehr zur Verfügung.

Nun meine Frage: werden die 2 Freistellngen als Wahlvorschlag der betroffenen Liste nachgewählt oder ist eine komplette Neuwahl aller Freistellungen erfoderlich?

Im Betriebsverfassungsgesetzt sowie im Kommentar kann ich das richtige Verfahren leider nicht nachlesen.

Hat jemand Erfahrung?
Danke
BRätin