Wir sind ein e.V. mit 14 wahlberechtigten Mitarbeitern mit Wohnsitz in 2 Staaten, wovon die meisten online arbeiten. Mitarbeiter mit festen Arbeitszeiten an unserem Vereinsort arbeiten an unterschiedlichen Tagen. Dazu gehört der Wahlvorstand nicht. Im Moment steht nur ein Kandidat für den Betriebsrat. Alle wünschen sich Wahlen per E-Mail (mit einem unterschriebenen Stimmzettel als Foto in Anlage). Die Vereinsspitze akzeptiert diese Wahlform als verbindlich. Wenn dies klar dokumentiert wird, kann der AG später die Wahlen trotzdem als nichtig ansehen? Welche Chance hätte so ein Antrag bei dem Arbeitsgericht? Muss der AG die Nichtigkeit beim Arbeitsgericht beantragen oder kann er sie selbst beschließen?