Erstellt am 16.04.2023 um 18:32 Uhr von celestro
Ein "eingetragener Verein" mit Betriebsrat? Also wenn es einen "Sitz" gibt und da regelmäßig MA arbeiten, muss es eben auch eine Präsenzwahl geben. Aber alle Home-Office-Mitarbeiter können "Briefwahl" beantragen.
Eure "Wahl per E-Mail" ist allerdings nicht rechtmäßig und würde vom Gericht umgehend kassiert werden. Der AG müsste die Nichtigkeit zwar bei Gericht "beantragen", aber das wäre ein Klacks. Also lasst diesen Unsinn lieber.
Erstellt am 16.04.2023 um 20:28 Uhr von Swiergotka
Celestro - Vereine haben auch Arbeitnehmer :-) Und wie gesagt, Präsenzwahl geht nicht, denn es gibt keinen Termin, zudem die 3 vor Ort arbeitenden Kollegen gleichzeitig vor Ort wären und niemand von dem Wahlvorstand ist vor Ort. Der einzige Termin zudem wir alle vor Ort sind ist die Weihnachtsfeier. Der Wahlvorstand wurde gebildet und hat nun lt. Gesetzt 2 Wochen Zeit, um die Wahl vorzubereiten. Da geht es nicht, bis Weihnachten zu warten.
Erstellt am 17.04.2023 um 07:32 Uhr von xyz68
Der Wahlvorstand muss sich aber doch ohnehin in Präsenz treffen. Bestimmte Abstimmungen, Auszählung der Stimmen etc. gehen nur in Präsenz. Ihr könnt zwar ggf. für alle Briefwahl machen aber auch dafür bedarf es einen Beschluss des Wahlvorstandes in Präsenz. Wahl per Mail geht nicht. Da hat Celestro Recht.
Erstellt am 17.04.2023 um 07:34 Uhr von Thomas63
Für solche Fälle gibt es, wie Celestro schreibt, die möglichkeit einer Briefwahl. Eine E-Mail ist auch nicht geheim was ein weiterer Angriffpunkt ist. (Auch wenn es nur einen Bewerber gibt)
Erstellt am 17.04.2023 um 09:26 Uhr von Muschelschubser
Ihr könnt auch für bestimmte Personenkreise die Briefwahl als WV beschließen, aber dazu muss man bestimmte Voraussetzungen beachten, um keine Anfechtungsgründe zu liefern.
Hier mal ein Auszug aus §24 WO (normales Wahlverfahren):
Voraussetzungen für die schriftliche Stimmabgabe:
"(2) Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie
1. im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere im Außendienst
oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte [...]"
Ihr könnt für diesen Personenkreis also
1.) Die Briefwahl beschließen
2.) Die Unterlagen nach §24 (1) WO unaufgefordert zuschicken
Ist die Situation bei einigen unklar, kann der WV sie darauf hinweisen, dass sie auch Briefwahlunterlagen selbst beantragen können/sollten.
Einen Termin für den Wahltag und die öffentliche Auszählung in Präsenz benötigt Ihr sowieso.
Gehen die Rückumschläge bis zum Ende der Stimmabgabe am Wahltag korrekt wieder ein, werden die Stimmen rechtmäßig mitgezählt.
Eine Wahl per Mail ist in der WO ausdrücklich nicht vorgesehen und ist nichtig (siehe celestro). Und damit eine Wahl nichtig wird, bedarf es schon sehr grober Schnitzer. Das wäre einer davon, egal was die Vereinsspitze davon hält.
Erstellt am 17.04.2023 um 09:53 Uhr von celestro
"Und wie gesagt, Präsenzwahl geht nicht, denn es gibt keinen Termin, zudem die 3 vor Ort arbeitenden Kollegen gleichzeitig vor Ort wären und niemand von dem Wahlvorstand ist vor Ort."
Sorry, wenn ich das so formuliere aber ... dann waren die Menschen, die DIESEN Wahlvorstand eingesetzt haben (keinen von vor Ort) nicht besonders clever.
Und wie gesagt ... mit einem bestehenden "Sitz" halte ich eine Präsenzwahl für verpflichtend notwendig (auch wenn da bloß 3 Leute rumrennen).
Wie xyz68 auch bereits angemerkt hat, muss sich der WV eh in Präsenz treffen. Von daher erst recht unsinnig, wenn die Leute im WV übers Land verteilt sind.
Erstellt am 17.04.2023 um 13:06 Uhr von Swiergotka
Vielen Dank für eure Antworten. Damit sich der Wahlvorstand in persona trifft, müssten wir 500km international reisen, Hotel buchen und Urlaub beantragen. Das halten wir für unverhältnismäßig. Wir arbeiten im Naturschutz - nicht am Schreibtisch oder im Betrieb - und bis auf 3 Personen alle dezentral und über 2 Staaten verteilt. Es gibt nicht einmal eine gemeinsame Sprache, da nicht jeder Englisch spricht. Unser AG ist der Betriebsratidee positiv eingestellt. Selbst wenn wir die Wahlen zu einer Betriebsfeier durchführen, wäre die Auszählung der Stimmen, die per Briefwahl eingingen, dann nicht in Präsenz möglich, es sei denn alle AN wären vor Ort und keine Briefwahl notwendig. Und internationale Briefe sind oft erst nach 10 Tagen da. Wir könnten nicht mal vorfrankieren, da man in Deutschland keine polnische Briefmarken kaufen kann und umgekehrt. Die ganzen Vorschriften erscheinen mir unglaublich archaisch und ganz ehrlich wie Stolpersteine.
Erstellt am 17.04.2023 um 13:08 Uhr von nicht brauchen
Naja. Um es einmal klar zu sagen:
Das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung hinken halt einigen Firmen (oder Vereinen) hinterher. Die WO geht halt von normalen Betieben aus, bei denen die meisten vor Ort arbeiten. Alle im HO und vernetzt und so kennt die WO nicht.
Meiner Meinung nach kann man das so probieren und wenn die Wahl nicht angefochten wird juckts auch keinen.
Wenn Anfechtung dann einfach Neuwahl und der Wahlvorstand kommt zusammen (mind. 2 mal) und macht die Wahl.
Was ich aber machen würde ist eine Briefwahl! Stimmzettel unterschreiben geht gar nicht!
Erstellt am 17.04.2023 um 13:19 Uhr von celestro
Sehe ich auch so ... generelle Briefwahl anordnen und der WV nimmt die Stimmenauszählung in Präsenz vor. Dafür hätte man aber eben wie gesagt auch Personen nehmen müssen, die wenigstens an diesem Arbeitsort auch mal anzutreffen sind.
Erstellt am 18.04.2023 um 07:45 Uhr von xyz68
Auch für den Wahlvorstand gilt, das der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat. Urlaub muss also keiner genommen werden und ja, man kann alles probieren, solange der BR niemanden auf die Füße tritt, ist auch alles kein Problem. Aber ansonsten steht immer im Raum, das die BR Wahl als nichtig erklärt werden könnte. Auf das dünne Eis, würde ich mich nicht begeben. Briefwahl ist also zwingend erforderlich.
Ein Betriebsrat ist übrigens nur für deutsche Betriebe zuständig. Die polnischen Kollegen sind in Deutschland angestellt?
Erstellt am 18.04.2023 um 11:35 Uhr von Dummerhund
"Damit sich der Wahlvorstand in persona trifft, müssten wir 500km international reisen, Hotel buchen und Urlaub beantragen."
Grundsätzlich verkehrt. Der AG hat für sämtliche Kosten auf zu kommen.
"Die Vereinsspitze akzeptiert diese Wahlform als verbindlich. Wenn dies klar dokumentiert wird, kann der AG später die Wahlen trotzdem als nichtig ansehen?"
Ja kann er. Und ich befürchte das er euch schon im Vorfeld Steine im Weg stellen wird wenn er die Kosten sieht die auf ihn zukommen werden. Dazu kämen auch die eines Seminars für den Wahlvorstand. Zu der Schulung würde ich dringend raten, da ihr komplett unwissend seit.
Ich glaube auch das es nicht rechtskonform wäre wenn 2 Staaten einen Wahlvorstand bilden und einen gemeinsamen BR wählen.
Eine Schulung hier halte ich für zwingend Notwendig.
"
Erstellt am 18.04.2023 um 12:09 Uhr von celestro
naja ... was die 2 Staaten angeht, so lese ich nur von "Wohnsitz". Das wäre dann mEn völlig irrelevant.
Erstellt am 18.04.2023 um 12:16 Uhr von Dummerhund
@celestro
Könntest du recht haben..........aber wenn wir uns hier schon nicht eindeutig sicher sind......
Erstellt am 18.04.2023 um 14:23 Uhr von Muschelschubser
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-ist-der-betriebsrat-auch-fuer-im-ausland-taetige-arbeitnehmer-zustaendig_148154.html
Ich finde dieses hier in dem Zusammenhang interessant.
Wenn das BetrVG den persönlichen Geltungsbereich wegen der "Ausstrahlung eines Inlandsbetriebs" beinhalten sollte, würde ich hier auch die WO mit einbeziehen.
Hier geht es darum, in welchen Betrieb die Beschäftigten organisatorisch eingegliedert sind, und der Wohnsitz spielt keine Rolle. Da wäre mal ein Blick ins Organigramm interessant, und welcher Organisationseinheit in welchem Land die Beschäftigten angegliedert sind, und ob dies auch für die Beschäftigten im Home Office gilt.
Aber die abschließende Beurteilung würde ich einem Juristen überlassen.