Erstellt am 07.04.2010 um 14:34 Uhr von wahlvst
lasse Dich nicht verrückt machen, keine Klage möglich, da Listenwahl per Gesetz gemacht werden muss sobald mehr als eine Liste eingereicht wird. Die haben halt dass Problem, dass sie frühzeitig eine Liste eingereicht haben und nun keine neue/ eigene mehr nachreichen können, da Abgabeschluss war.
Sie können also nur für das nächste mal lernen.
Zuständig wäre für eine Klage das ArbG, aber die würden hier eine Klage nicht annehmen, da kein Verstoß gegen Gesetze
Erstellt am 07.04.2010 um 14:48 Uhr von DonJohnson
Entschuldigt bitte, aber ich verstehe da etwas nciht...
Was genau wurde geschlossen? Eine Liste die der WV ausgehängt hat, damit sich jeder der Lust hat darauf eintragen kann?
Und dann zusätzlich noch eine Liste eingereicht von einem Listenführer (der anscheinend sein Handwerk verstanden hat)?
Was passierte dann mit den Listen die eingereicht wurden? Hatten die Listenführer Zeit Mängel zu beheben?
Ich verstehe die Frage echt nciht - bin wohl zu blond
Erstellt am 07.04.2010 um 15:06 Uhr von Lucya
Hallo DonJonson,
um 15.00 Uhr war Ende um sich in die Vorschlagsliste einzutragen, lag 2 Wochen an gut zugänglicher Stelle aus, damit sich jeder im Betrieb eintragen konnte.
Dann um 14,.45 Uhr ( also 1/4 Stunde vorher wurde noch eine Liste mit Kandidaten abgegeben. ) Die o.g. Vorschlagsliste wurde somit zu einer weiteren Liste. Es wurde
ordnungsgemäß geprüft und ausgelost - welches Liste 1 und 2 ist. )
Frage war: die o.g. bis dahin Mehrheitswahlvorschlagsliste wurde nun zur Liste- Listenwahl und dagegen wollen einige MA klagen, da Sie nun so weit hinten stehen das Sie keine Chance haben in den BR zu kommen.)
Meine Frage könnne Sie dagegen klagen ?? - die Antwort war siehe oben, so habe ich es mit auch gedacht, war mir aber nicht sicher.
Erstellt am 07.04.2010 um 15:10 Uhr von DonJohnson
@Lucya
*um 15.00 Uhr war Ende um sich in die Vorschlagsliste einzutragen, lag 2 Wochen an gut zugänglicher Stelle aus, damit sich jeder im Betrieb eintragen konnte.*
Wer hat diese ausgehängt? Und du bist echt sicher, dass das WO konform war?
Nachtrag:
Ich befürchte, dass eine Wahlanfechtung sehr erfolgsversprechend sein wird. Wie jetzt am sinnvollsten vorzugehen ist, sollte sich der WV überlegen. So wie es wohl bei euch ab lief geht es nun mal nicht. Wurde der WV geschult? Wenn ja, durch wen?
Fragen über Fragen ;-)))
Erstellt am 07.04.2010 um 15:21 Uhr von Petrus
@DJ: Noch etwas müde vom vielen Eiersuchen? Oder ist deine Glaskugel über die Feiertage eingestaubt?
> Was genau wurde geschlossen? Eine Liste die der WV ausgehängt hat, damit sich jeder
> der Lust hat darauf eintragen kann?
So oder ähnlich würde ich das verstehen (wobei Du ja weißt, dass nicht "der Wahlvorstand" eine Liste aushängt, sondern höchstens ein Mitglied des WV als Listenführer...)
> Und dann zusätzlich noch eine Liste eingereicht von einem Listenführer (der anscheinend
> sein Handwerk verstanden hat)?
Scheint so.
> Was passierte dann mit den Listen die eingereicht wurden? Hatten die Listenführer Zeit Mängel
> zu beheben?
Würde ich so aus der Frage lesen:
>> alles wurde geprüft, die doppelt kandidierten MA wurden aufgefordert sich für eine Liste zu entscheiden,
Es scheint also alles korrekt gelaufen zu sein...
> Ich verstehe die Frage echt nciht - bin wohl zu blond
Die vier Leute auf Listenplatz 16-20 der "offenen Wald- und Wiesenliste" haben bei Listenwahl keine Chance, in nächster Zeit auch nur als Ersatzmitglied zum Zuge zu kommen und wollen wohl die Personenwahl einklagen...
@Lucya: Die vier hätten doch eine eigene Liste aufstellen können, statt sich auf aussichtslose Listenplätze zu setzen und auf Persönlichkeitswahl zu hoffen...
Oder sich so rechtzeitig eintragen können, dass sie in der "Offenen Liste" weiter oben stehen.
Sie haben beides nicht gemacht - Pech gehabt. In 4 Jahren ist wieder Wahl.
Erstellt am 07.04.2010 um 15:33 Uhr von peters
Es mag halt ein Problem sein, wenn der WV eine Liste ausgehängt hat (was er eigentlich nicht darf), mit der Anmerkung, es sei eine Mehrheitswahlliste (was es eigentlich nicht gibt), und die Unterzeichner damit unter falschen Voraussetzungen unterschrieben haben.
Erstellt am 07.04.2010 um 15:33 Uhr von Petrus
@DJ:
Wie ein Listenführer zu "seinen" Kandidaten kommt, bleibt doch ihm überlassen. Man kann zu den MA seines Vertrauens gehen, die Leute auffordern, sich bei Koll. XY in die Kandidatenliste zu schreiben, eine Liste ans schwarze Brett hängen (Pech, wenn die geklaut oder als nicht genehmigter Aushang vom Chef entfernt wird) - ganz nach Belieben.
Und bei jeder Liste gibt es einen Zeitpunkt, zu dem diese "geschlossen" wird. Schließlich muss man ja auch noch vor dem Abgabetermin im Wahlausschreiben Stützunterschriften sammeln - was ja erst geht, wenn keine Kandidaten mehr dazukommen können...
Wenn dieser Abgabetermin allerdings "15:00 Uhr" war, ist die Frage, wann die Stützunterschriften gesammelt wurden, durchaus berechtigt...
Erstellt am 07.04.2010 um 16:02 Uhr von Lucya
Hallo Zusammen, langsam blicke ich auch nicht mehr durch.
der Wahlvorstand hat doch die Aufgabe die Wahl einzuleiten und somit auch eine
Vorschlagsliste auszulegen auf dem sich die Kandidaten zur Wahl stellen können, mit
anhängender Unterstützungsunterschriftenliste. 2 Wochen bleibt sie am verabredeten Ort
liegen und wird dann " geschlossen" und anschließen vom WV gesprüft.
Rechtzeitig wurde von anderen Mitarbeitern des Unternehmens eine Liste und auch mit
Unterstützungsunterschriften abgegeben. - Nicht vom Wahlvorstand !!!
Somit gibt es jetzt statt der Mehrheitswahl eine Listenwahl und gegen diese will man klagen da die Kandidaten die ziemlich zum Schluss auf der ehemaligen MWL ( jetzt Liste )
keine Chance haben.
Erstellt am 07.04.2010 um 16:13 Uhr von BentoBox
"und somit auch eine Vorschlagsliste auszulegen auf dem sich die Kandidaten zur Wahl stellen können"
Das ist definitiv nicht Aufgabe des WV!
Erstellt am 07.04.2010 um 16:15 Uhr von Petrus
OK, DonJohnson hat seine Glaskugel besser geputzt ;-)
> der Wahlvorstand hat doch die Aufgabe die Wahl einzuleiten
Ja.
> und somit auch eine Vorschlagsliste auszulegen auf dem sich die Kandidaten zur Wahl stellen können ...
Definitiv nein!
Er darf potentiellen Listenführern gern ein Muster übergeben, damit die wissen, wie die Vorschlagsliste auszusehen hat. Nach 2 Wochen prüft er dann alle eingereichten Listen auf Gültigkeit, setzt bei heilbaren Mängeln eine Nachfrist und veröffentlicht die gültigen Listen.
Mehr hat der WV mit Vorschlagslisten nicht zu tun!
Erstellt am 07.04.2010 um 16:54 Uhr von DonJohnson
@Petrus
Puhhhh, da habe ich aber wieder mal Glück gehabt ;-)))
Erstellt am 07.04.2010 um 16:57 Uhr von DonJohnson
@BentoBox
*"und somit auch eine Vorschlagsliste auszulegen auf dem sich die Kandidaten zur Wahl stellen können"
Das ist definitiv nicht Aufgabe des WV!*
Und ich würde sogar so weit gehen, dass der WV dadurch beeinflußt eine Persönlichkeitswahl zu machen, und das ist nciht nur nicht seine Aufgabe, sondern die Wahl ist schlicht weg für den Hintern...
Hoffe du stimmst mit mir überein...
Erstellt am 07.04.2010 um 16:59 Uhr von DonJohnson
@Petrus
*Er darf potentiellen Listenführern gern ein Muster übergeben, damit die wissen, wie die Vorschlagsliste auszusehen hat. *
Selbst da wäre ich als WV vorsichtig...
Erstellt am 08.04.2010 um 09:27 Uhr von Petrus
@DJ:
Was hast Du gegen eine Kopie von Formular 115b?
Oder bezieht sich das "vorsichtig" eher auf eventuelle Eigenkreationen eines offensichtlich ungeschulten WV?
Erstellt am 08.04.2010 um 14:49 Uhr von DonJohnson
@Petrus
Auch, aber für mich ist der Grundsatz entscheidend. Der WV ist hierfür IMHO nciht zuständig und findige Wahlbewerber könnten unter Umständen daraus was konstruieren... ("mir hat er keines gegeben, hätte doch alle fragen müssen...")
Aus diesem Grund wäre ich vorsichtig als WV...