Guten Tag, Sachlage:
am 25.3.2010 um 15.00 Uhr wurde die Vorschlagsliste geschlosssen ( Mehrheitswahlliste)
um 14.45 Uhr wurde eine Liste abgegeben. Somit gibt es eine Listenwahl.
Nun ist die Mehrheitswahlliste zur Liste geworden. alles wurde geprüft, die doppelt
kandidierten MA wurden aufgefordert sich für eine Liste zu entscheiden, und seit dem
30.3.2010 hängen beide Listen mit Listenführer und Fotos aus.
Jetzt zur Frage:
Gerade waren 4 Mitarbeiter hier und haben uns vom Wahlvorstand gesagt das sie gegen die Listenwahl klagen wollen, da sie auf der anderen Liste an einer Stelle stehen und dadurch keine Chance haben in den BR gewählt zu werden.
Ist denn so etwas möglich ?? - wenn ja, bis und wie müssen sie klagen ???
Ich meine so etwas kann garnicht sein ??
Bitte um Antwort, vielen Dank dafür.