Erstellt am 10.03.2006 um 13:55 Uhr von Petrus
Die Stimmabgabe ist geheim - da überwacht niemand, wen ich wähle! Und die Auszählung wiederum ist öffentlich - jeder Wahlberechtigte darf dabei zugucken.
Erstellt am 10.03.2006 um 14:12 Uhr von Ramses II
Nika,
"Vergebung" gibt es in der Kirche.
Vielleicht formulierst Du Deine Frage noch einmal so dass sie verständlich ist.
Erstellt am 10.03.2006 um 19:38 Uhr von Bäda
Nika,
falls Du die Stimmauszählung mit "Vergabe" meinst, die findet bei Listenwahl nach dem d`Hondtschen Auszählungsverfahren statt. Nachzulesen in der Wahlordnung im BetrVG. Der Wahlvorstand zählt öffentlich die Stimmen aus, es kann selbstverstänbdlich ein oder mehrere Gewerkschaftsmitglieder anwesend sein.
Bäda