Wie ist es möglich einen Wahlvorstand abzulösen, oder zu vergrößern?
Wie ist es möglich einen Wahlvorstand abzulösen, oder zu vergrößern?
Community-Antworten (1)
10.03.2006 um 13:54 Uhr
- ja durch Gerichtsbeschluss
- die Größe legt die Wahlordnung des BetrVG ja fest
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