Wichtige Frage zur Briefwahl - dürfen Breifwahlunterlagen auch im BR-Sekretariat abgegeben werden?
Guten Morgen,
wir haben nächste Woche Wahl und seit längerem können die Mitarbeiter Breifwahl machen. Diese werden beim aktuellen Vorsitzenden des BR in Sekretariat abgegeben und nicht beim Wahlvorstand. Ist dies zulässig und ist dies ggfs. nach der Wahl anfechtbar (Manipulation?)
Community-Antworten (3)
10.03.2006 um 09:34 Uhr
Hallo Heinz, die Umschläge mit den Stimmzettel der Briefwähler müssen bei dem WV abgegeben werden. Der Wahlvorstand hat dafür eine eigene Anlaufstelle im Betrieb einzurichten. Er muß mindestens über einen abschließbaren Schrank verfügen, indem er diese Umschläge und seine Wahlakten aufbewahrt. Wenn dieses nicht gegeben ist, hat eine Anfechtung der Wahl gute Chancen.
10.03.2006 um 09:40 Uhr
pit47,
ich bewundere Deine seherischen Fähigkeiten!
Ich persönlich wäre z.B. nicht in der Lage aus den geschilderten Fakten auch nur annähernd eine Prognose über die Chancen einer Anfechtung zu wagen.
Heinz,
ist denn das Sekretariat des BR die im Wahlausschreiben benannte Adresse des WV? Oder warum geben die Wähler dort ihre Briefwahlunterlagen ab?
10.03.2006 um 10:08 Uhr
Hallo Ramses II, ich hatte geschrieben, wenn die Voraussetzungen der Anlaufstelle(sprich Adresse des WV) und abschließbarer Schrank nicht gegeben sind, hat eine Anfechtung gute Chancen. Ich sehe dieses dann als Verletzung des Wahlgeheimnisses und dadurch ist eine Anfechtung der Wahl möglich
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