Erstellt am 10.03.2006 um 07:00 Uhr von Frank B.
Ja, kannst du. Im Falle einer Wahl in den BR musst du dich entscheiden welches Amt du ausübst. Entweder du legst das JAV- Mandat nieder und nimmst die Wahl für den BR an. Oder lehnst die Wahl in den BR ab und bleibst weiterhin JAV.