Wie muß eine Vorschlagsliste beim Wahlvorstand eingereicht werden?
Wie muß eine Vorschlagsliste beim Wahlvorstand eingereicht werden? Genügt ein Brief der persönlich an den wahlvorstand adressiert ist?
Community-Antworten (2)
09.03.2006 um 20:02 Uhr
Hier gibt es einen Mustervordruck für eine Vorschlagsliste http://www.betriebsratswahl.de/downloads/formulare/115b_VorschlagslisteZurBetriebsratswahl.rtf
Bitte auf folgendes achten: Sind alle aufgeführten Bewerber/innen am Wahltag wählbar (§ 8 BetrVG z.B. am Wahltag mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt usw.)
Die Vorschlagsliste muss von mindestens einem Zwanzigstel (5%) der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein, in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.
vorsichtshalber ein paar mehr sammeln !!!
Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind.
Mein Tipp: Vorschlagliste persönlich abgeben und Quittung geben lassen
09.03.2006 um 20:11 Uhr
Der Antwort von Sonja ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Allerdings Kopiere Dir die Liste bevor Du sie mit den Stützunterschriften abgibst, da in manchen Betrieben anscheinend Alzheimer ziemlich verbreitet ist und dann plötzlich niemand nehr weiß, wo gewisse Sachen hingekommen sind. Vor allem dann, wenn ein Betriebsrat für den Arbeitgeber gleich nach dem Teufel kommt und er daher Bemüht ist, seine Leute darin unterzubringen wenn er es shon nicht verhindern kann.
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