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Frauenquote bei BR-Wahl

A
Akira
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns im Unternehmen sind die Frauen in der Minderheit. Wir haben nach §5 der Wahlordnung den Mindestanteil der Betriebsratssitze für das Geschlecht in der Minderheit ermittelt. Als Ergebnis kam heraus, dass keine Mindestsitze auf die Frauen entfallen. Eine Kollegin behauptet nun, dass die Frauen in jedem Fall ein Anrecht auf einen Sitz im Betriebsrat haben. Ist die Behauptung meiner Kollegin korrekt? Vorstellen kann ich es mir nicht, aber wer weiß. Danke für die Hilfe.

Akira

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

09.03.2006 um 11:02 Uhr

Gut, dass Du Dir das nicht vorstellen kannst, "Akira". Die Kollegin hat Unrecht!

A
Akira

11.03.2006 um 00:21 Uhr

hallo Akira Es wäre nett, wenn man sich einen anderen Namen zur Nutzung des Forums zulegen würde.

mgf. Akira

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