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Änderung der Listenwahl - ist das bei Vorliegen mehrerer Listen zulässig?

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Rainer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen

Wir sind ein Betrieb mit 75 Mitarbeitern kurz vor Ende der Ausschreibung für den BR wurden 2 Listen eingereicht so das wir jetzt 3 Listen haben die sich zur Wahl stellen. Ist es richtig das wenn eine bestimmte Prozentzahl der Kollegen ( 50%) trotzdem eine persönlichkeitswahl möchten ,die Listenwahl in eine persönlichkeitswahl zu ändern ist.

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Community-Antworten (3)

C
Cleo

08.03.2006 um 08:34 Uhr

Hallo Rainer,

Deine Frage kann ich eindeutich mit einem klaren NEIN beantworten. Sobald eine zweite Liste eingereicht wird, findet nach § 14 BetrVG eine Listenwahl (Verhältniswahl) statt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob 75 % der Kollegen eine Persönlichkeitswahl wünschen.

Aber betrachte es doch mal positiv. Auch eine Listenwahl hat Ihre Vorteile.

Viel Erfolg bei Eurer Wahl

L
Labrador

08.03.2006 um 13:08 Uhr

Welche Vorteile soll den eine Listenwahl haben ???

K
Kölner

08.03.2006 um 13:13 Uhr

Koalitionen können sich bilden...

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