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Vorschlagliste ungültig ?

K
kalle
Apr 2018 bearbeitet

Ist eine Vorschlagliste ungültig wenn die Stützunterschriften gesammelt wurden bevor sie komplett war?? ( Nach dem schon Stützunterschrifen abgegeben waren ist die Liste ohne Kenntnis erweitert worden)

2.44006

Community-Antworten (6)

A
Abakus

07.03.2006 um 20:27 Uhr

Ja, dann ist sie ungültig. Kann man es auch nachweisen?

H
Heini

07.03.2006 um 21:36 Uhr

Die Vorschlagsliste ist nichtig. Sollte der Wahlvorstand solch eine Liste zur Wahl zulassen, gäbe es einen Grund für eine Wahlanfechtung.

B
Benno_BRB

08.03.2006 um 10:09 Uhr

Moins!

@Heini:

Achtung da habe ich auch schon einen Dämpfer bekommen.

@all:

Lest mal die Beiträge von letzter und vorletzter Woche! Die Vorschlagslisten können nur auf Richtigkeit überprüft werden. Wenn die Liste gut "gefälscht" wurde kann kein WV erkennen ob die Liste ungültig ist oder nicht. Lediglich die Form und die Kandidaten mit ihren Unterstützern können nach den bekannten Kriterien überprüt werden.

  • MEHR NICHT !!!! -

Benno

A
Abakus

08.03.2006 um 20:36 Uhr

@Benno

Deswegen meine Nachfrage: "Kann man es auch nachweisen?"

Nachweisen könnte man es wahrscheinlich nur durch Zeugenaussagen.

R
Rattle

08.03.2006 um 20:58 Uhr

hallo,

es werden drei wahlberechtigte arbeitnehmer gebraucht die bezeugen können das ein kandidat später eingefügt wurde, nachdem die stützunterschriften geleistet wurden.

mfg

B
Benno_BRB

09.03.2006 um 07:57 Uhr

Moins!

Danke Rattle!!!

Benno

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