betriebsratswahl.deSeminare

Stimmenauszählung - darf die von Wahlvorstandmitgliedern vorgenommen werden, die selbst kandidieren?

O
oemi
Nov 2016 bearbeitet

Meine Frage zum Thema Betriebsratswahl: In unserem Unternehmen fanden vor kurzem die Betriebsratswahlen stand und die Stimmen wurden von dem Wahlvorstand ausgezählt, der auch auf der Liste stand. Das heißt, Kollegen, die sich selbst zur Wahl aufstellen lassen haben, haben die anschließende Auszählung der Stimmen vorgenommen. Ist dies rechtens und wenn ja, gibt es hierzu einen §?

2.56602

Community-Antworten (2)

G
günter

07.03.2006 um 14:43 Uhr

Grundsätzlich nimmt der Wahlvorstand die Stimmenauszählung vor und kann sich hierbei mit Wahlhelfern bedienen. Die Stimmenauszählung muß öffentlich sein, sodaß du auch daran teilnehmen kannst.

D
DocPille

07.03.2006 um 14:48 Uhr

§16 BetrVG der Wahlvorstand muss aus mindestens 3 wahlberechtigten MA bestehen

§ 7 Wahlberechtigt sind alle AN die das 18 Lebensjahr vollendet haben

wenn diese dann noch länger als ein halbes jahr dem Betrieb zugehören,sind diese auch wählbar.§8

Das gilt dann auch für den Wahlvorstand,er kann sich aufstellen und wählen lassen

Ihre Antwort