Erstellt am 07.03.2006 um 18:21 Uhr von Norden
Ja. In Paragraf 13 der Wahlordnung steht ausdrücklich der Wahlvorstand. Im Gegensatz zum Wahlvorgang sind dort keine Wahlhelfer vorgesehen, die jemanden ersetzen können.
Und warum sollte ein Mitglied des Wahlvorstandes fehlen?
Krankheit! Dann ist das halt so, da der Wahlvorstand ja komplett ist oder notfalls durch Ersatzmitglieder auf eine ungerade Zahl aufgefüllt wird.