Gekündigte Arbeitnehmer - sind die wahlberechtigt?
nachdem mir die Stichwortsuche nicht so richtig weiterhelfen konnte hier meine Frage. Von derzeit 26 Wahlberechtigten sind 2 Kollegen gekündigt. Die Kündigungsvereinbarungen wurden terminiert auf 1.5.06 und 31.2.07 . Es handelt sich hierbei um Individuallösungen mit entsprechenden Abfindungszahlungen. - kein schwebendes Verfahren Es gibt keine Streitpunkte. Die Kündigungen wurden akzeptiert und zugestimmt. Ende März soll gewählt werden. Es besteht kein Interesse seitens der 2 Kollegen, sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Darf ich davon ausgehen, das die 2 Kollegen wahlberechtigt sind?
Community-Antworten (11)
06.03.2006 um 15:15 Uhr
Hallo matze, ja,
06.03.2006 um 16:29 Uhr
Sind sie nicht:
Wahlberechtigung und Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer bei Betriebsratswahlen
BAG vom 10.11.2004 – 7 ABR 12/04 (BetrVG)
Ordentlich gekündigte Arbeitnehmer, die nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht weiterbeschäftigt werden, sind bei der Betriebsratswahl nicht wahlberechtigt, auch wenn der Ausgang ihres Kündigungsschutzprozesses noch offen ist. Nach Ansicht des BAG fehle es in diesen Fällen an ihrer tatsächlichen Eingliederung in die betriebliche Organisation. Die Wählbarkeit in den Betriebsrat sei dagegen nicht ausgeschlossen.
Pressemitteilung des BAG zu Beschluss vom 10.11.2004 (7 ABR 12/04)
06.03.2006 um 16:39 Uhr
DocPille,
da hast Du wohl nicht verstanden was das BAG Dir sagen wollte.
Grüßlies Tamie
06.03.2006 um 16:42 Uhr
@Tamara
nicht nur das, er hat auch die Frage gar nicht verstanden.
@matze
lass Dich nicht irre machen. Die Antwort von pit47 stimmt!
06.02.2022 um 22:33 Uhr
Hallo Zusammen, ich bin am 15.11.2021 ordentlich zum 31.05.2022 gekündigt worden. Kann ich trotzdem mich für die Betriebsratswahlen aufstellen lassen?
07.02.2022 um 09:59 Uhr
Ja klar - aber am 31.05.22 scheidest du dann ja aus dem Betrieb und damit auch aus dem BR Amt aus. Am Wahltag (vor dem 31.05.22) bist du ja noch AN des Betriebes. Vorausgesetzt du bist bisher noch nicht unwiderruflich freigestellt worden.
07.02.2022 um 10:00 Uhr
Wählen darfst du, und so lange die Kündigung noch nicht rechtskräftig ist, bist du auch wählbar. Hast du Kündigungsschutzklage eingereicht?
Und bitte das nächste mal einfach einen neuen Beitrag aufmachen und nicht einen Beitrag auskramen, der schon 16 Jahre alt ist. :)
07.02.2022 um 11:00 Uhr
"Kann ich trotzdem mich für die Betriebsratswahlen aufstellen lassen?"
Was soll das bringen?
07.02.2022 um 11:25 Uhr
@matze
sind die 2 MA noch im Betrieb oder unwiderruflich freigestellt?
Bei unwiderruflicher Freistellung wären sie weder wählbar noch dürften sie nicht mehr wählen.
Wenn sie im Betrieb oder widerruflich freigestellt sind, dürfen sie wählen und gewählt werden.
"Daher ist von dem Wegfall des Wahlrechts auch dann auszugehen, wenn der Mitarbeiter im Zusammenhang mit einer Vertragsbeendigung (Rente, Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag) aufgrund unwiderruflicher Freistellung bis zum rechtlichen Ende des Vertrags seine aktive Tätigkeit dauerhaft beendet. " https://kliemt.blog/2021/12/15/freigestellt-und-trotzdem-wahlberechtigt/
07.02.2022 um 11:28 Uhr
"sind die 2 MA noch im Betrieb oder unwiderruflich freigestellt?"
zumindest sind sie seit 15 Jahren nicht mehr im Betrieb ... ;-)))
07.02.2022 um 11:39 Uhr
@celestro : okay :-(
@Marco gilt natürlich auch für Dich: bist Du unwiderruflich freigestellt? dann NEIN
Was soll der Sinn sein? der besondere Kündigungsschutz für BR-Kandidaten nützt Dir nichts mehr, weil Du schon gekündigt bist.
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