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Gekündigte Arbeitnehmer - sind die wahlberechtigt?

M
Matze
Feb 2022 bearbeitet

nachdem mir die Stichwortsuche nicht so richtig weiterhelfen konnte hier meine Frage. Von derzeit 26 Wahlberechtigten sind 2 Kollegen gekündigt. Die Kündigungsvereinbarungen wurden terminiert auf 1.5.06 und 31.2.07 . Es handelt sich hierbei um Individuallösungen mit entsprechenden Abfindungszahlungen. - kein schwebendes Verfahren Es gibt keine Streitpunkte. Die Kündigungen wurden akzeptiert und zugestimmt. Ende März soll gewählt werden. Es besteht kein Interesse seitens der 2 Kollegen, sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Darf ich davon ausgehen, das die 2 Kollegen wahlberechtigt sind?

4.095011

Community-Antworten (11)

P
pit47

06.03.2006 um 15:15 Uhr

Hallo matze, ja,

D
DocPille

06.03.2006 um 16:29 Uhr

Sind sie nicht:

Wahlberechtigung und Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer bei Betriebsratswahlen

BAG vom 10.11.2004 – 7 ABR 12/04 (BetrVG)

Ordentlich gekündigte Arbeitnehmer, die nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht weiterbeschäftigt werden, sind bei der Betriebsratswahl nicht wahlberechtigt, auch wenn der Ausgang ihres Kündigungsschutzprozesses noch offen ist. Nach Ansicht des BAG fehle es in diesen Fällen an ihrer tatsächlichen Eingliederung in die betriebliche Organisation. Die Wählbarkeit in den Betriebsrat sei dagegen nicht ausgeschlossen.

Pressemitteilung des BAG zu Beschluss vom 10.11.2004 (7 ABR 12/04)

T
tamara

06.03.2006 um 16:39 Uhr

DocPille,

da hast Du wohl nicht verstanden was das BAG Dir sagen wollte.

Grüßlies Tamie

W
w-j-l

06.03.2006 um 16:42 Uhr

@Tamara

nicht nur das, er hat auch die Frage gar nicht verstanden.

@matze

lass Dich nicht irre machen. Die Antwort von pit47 stimmt!

M
marco1979

06.02.2022 um 22:33 Uhr

Hallo Zusammen, ich bin am 15.11.2021 ordentlich zum 31.05.2022 gekündigt worden. Kann ich trotzdem mich für die Betriebsratswahlen aufstellen lassen?

K
Kjarrigan

07.02.2022 um 09:59 Uhr

Ja klar - aber am 31.05.22 scheidest du dann ja aus dem Betrieb und damit auch aus dem BR Amt aus. Am Wahltag (vor dem 31.05.22) bist du ja noch AN des Betriebes. Vorausgesetzt du bist bisher noch nicht unwiderruflich freigestellt worden.

X
XYZ68

07.02.2022 um 10:00 Uhr

Wählen darfst du, und so lange die Kündigung noch nicht rechtskräftig ist, bist du auch wählbar. Hast du Kündigungsschutzklage eingereicht?

Und bitte das nächste mal einfach einen neuen Beitrag aufmachen und nicht einen Beitrag auskramen, der schon 16 Jahre alt ist. :)

C
celestro

07.02.2022 um 11:00 Uhr

"Kann ich trotzdem mich für die Betriebsratswahlen aufstellen lassen?"

Was soll das bringen?

R
Relfe

07.02.2022 um 11:25 Uhr

@matze

sind die 2 MA noch im Betrieb oder unwiderruflich freigestellt?

Bei unwiderruflicher Freistellung wären sie weder wählbar noch dürften sie nicht mehr wählen.

Wenn sie im Betrieb oder widerruflich freigestellt sind, dürfen sie wählen und gewählt werden.

"Daher ist von dem Wegfall des Wahlrechts auch dann auszugehen, wenn der Mitarbeiter im Zusammenhang mit einer Vertragsbeendigung (Rente, Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag) aufgrund unwiderruflicher Freistellung bis zum rechtlichen Ende des Vertrags seine aktive Tätigkeit dauerhaft beendet. " https://kliemt.blog/2021/12/15/freigestellt-und-trotzdem-wahlberechtigt/

C
celestro

07.02.2022 um 11:28 Uhr

"sind die 2 MA noch im Betrieb oder unwiderruflich freigestellt?"

zumindest sind sie seit 15 Jahren nicht mehr im Betrieb ... ;-)))

R
Relfe

07.02.2022 um 11:39 Uhr

@celestro : okay :-(

@Marco gilt natürlich auch für Dich: bist Du unwiderruflich freigestellt? dann NEIN

Was soll der Sinn sein? der besondere Kündigungsschutz für BR-Kandidaten nützt Dir nichts mehr, weil Du schon gekündigt bist.

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