Darf eine Person bei der Betriebsratswahl wählen, wenn gegenwärtig ein Arbeitsgerichtsverfahren gegen sie läuft?
Erstellt am 06.03.2006 um 12:25 Uhr von pit47 Hallo Sonne, solange diese Person Arbeitnehmer in Euren Betrieb ist, kann sie auch an der BR-Wahl teilnehmen. Erst durch ein rechtskräftiges Urteil, kann die Person von der Wahl ausgeschlossen werden.