Briefwahl-Unterlagen: Was ist mit Vorschlagsliste gemeint?
Eine Frage zur Briefwahl. Bei uns wurde nur eine Liste eingereicht, es findet somit eine Personenwahl statt.
In der Standardformulierung heißt es:
Der Wahlvorstand übersendet Ihnen in der Anlage aus dem genannten Grund eine Ausfertigung des Wahlausschreibens, die Vorschlagsliste, den Stimmzettel und den Stimmzettelumschlag (Wahlumschlag) und eine vorgedruckte Erklärung über die persönliche Stimmabgabe.
Was ist mit Vorschlagsliste gemeint? Die Bekanntmachung der Liste etwa!?
Community-Antworten (6)
06.03.2006 um 12:25 Uhr
Die Vorschlagsliste ist die Kandidatenliste!
06.03.2006 um 12:33 Uhr
Aber gehen die Kandidaten bei einer Liste nicht aus dem Stimmzettel hervor?
06.03.2006 um 12:48 Uhr
Auf dem Stimmzettel steht ja nur der Name. Auf der Vorschlagsliste steht auch die Funktion im Unternehmen und ggf. noch die Betriebszugehörigkeit. In der Regel findet ja eine Vorstellung der Kandidaten statt. Mitarbeiter, die die Briefwahl beantragt haben (z.B. Aussendienst) müssen ja auch ein paar Informationen über die Bewerber bekommen.
06.03.2006 um 12:58 Uhr
Auf unseren Stimmzetteln gehen auch die Beschäftigungen im Betrieb hervor. Es sind auf einer Kandidatenliste also keine Zusatzinfos.
Kann ich die Vorschlagsliste in diesem Fall nicht weglassen?
Noch weitere Meinungen?
06.03.2006 um 13:30 Uhr
Wenn ihr mal in den §24 WO reinschaut, dann werdet ihr feststellen, dass der sich auf Listen- und Mehrheitswahl bezieht.
Da aber bei der Listenwahl auf den Stimmzetteln nur die ersten beiden Namen einer Liste vermerkt sein müssen, ist es dann natürlich erforderlich, dass auch der Briefwähler mitbekommt, wer alles auf der jeweiligen Liste kandidiert. Das ist möglicherweise entscheidend für seine Stimmentscheidung.
Bei der Mehrheitswahl sieht in der Regel der Stimmzettel genauso aus wie die Vorschlagsliste. (Bei uns ist das so)
Daher ist es in diesem Falle m.E. nicht zwingend erforderlich, dass die Vorschlagsliste bei der Mehrheitswahl separat zugesandt wird, wenn diese keine anderen Informationen enthält als der Stimmzettel. (Wir haben darauf verzichtet).
§24 (1) Nr.2 sagt "die Vorschlagslisten" und nicht "jede Vorschlagsliste" (ist aber ein wenig spitzfindig)
Allenfalls könnte man noch eine Begründung für die Erfordernis auch in diesem Falle herleiten, wenn man dem Briefwähler zugestehen möchte, sich auf der Vorschlagsliste zu notieren, wen er gewählt hat.
Gruesse w-j-l
06.03.2006 um 13:40 Uhr
Danke!
Wir verzichten ebenso auf die Vorschlagliste.
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