Erstellt am 05.03.2006 um 11:41 Uhr von w-j-l
Hallo Tomcon,
da gibt es Unterschiede in der Betrachtung verschiedener Festlegungen, was das Wahlausschreiben anbelangt.
Konkret zu Deiner Frage:
Bei der Festlegung der Zahl der BR-Mitglieder soll der Wahlvorstand ein Prognose für die Zukunft machen. Wenn also Euer Betrieb generell wächst, und eine Zahl der regelmäßig Beschäftigten über 200 zu erwarten ist, dann kannst Du die Zahl der BR-Mitglieder auf 9 festlegen, und die Ausschreibungen bei Euch als Signal dafür zitieren.
Die Wählerliste wird dann auch noch bis zum Tag vor der Wahl weitergeführt, d.h. ausscheidende und neue Betriebsangehörige werden gestrichen bzw. hinzugefügt.
Was die Zahl der Sitze für das Minderheitengeschlecht anbelangt, so ist hier auf die bekannten Zahlen zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens abzuheben. Die dann im Wahlausschreiben getroffene Festlegung zu den Mindestsitzen des Minderheitengeschlechts bleibt dann auch für die gesammte Wahlperiode unverändert.
Gruesse
w-j-l