Hallo an alle Interessierten,

ist das Verfahren zur Abgabe eines Wahlvorschlages mit Stützunterschriften öffentlich oder nur zur Kenntnisnahme für den WV?
Wie wird das praktisch ausgeführt? Briefumschlag oder Gegenzeichnen in Anwesenheit eines WV?

Eine Kündigungsbedrohung schwebt als Damoklesschwert über einem Wahlbewerber mit guten Chancen für die Wahl, durch einen Vorgesetzten, der sich auf diesen eingeschossen hat und nichts unversucht läßt (Mobbingtendenzen), ihn zu blockieren.

Die Frage stellt auf das Problem einer möglichen Benachteiligung von Stützunterschreibern ab, wenn sie eben diesen Bewerber unterstützen falls jeder die Unterschrift einsehen kann.

Wir sind ein Betrieb mit etwas über 50 Wahlberechtigten und es soll das vereinfachte Wahlverfahren nach dem Mehrheitsprinzip angewendet werden.
Die Stimmabgabe soll Mitte April (18.04.) erfolgen, aber ein Wahlausschreiben ist immer noch nicht erfolgt, obwohl der WV bereits vor mehr als einer Woche durch den BR bestellt wurde.
Auf den Hinweis an einen WV, dass die Zeit für die 6 Wochenfrist (§ 3 WO) eng wird wurde geantwortet, dass es sich um eine "Kann-" Vorschrift bei der Frist handelt.