Leitende Angestellte?
Ist in einem Alten- und Pflegeheim die Pflegedienstleitung eine Leitende Person auch wenn sie weder einstellen noch kündigen darf?
Community-Antworten (1)
03.03.2006 um 09:30 Uhr
Hallo,
der Begriff "Leitender Angestellter ist im BetrVG § 5 Abs. 3 wie folgt definiert:
"Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb:
- zur selbständigen Einstellung Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten AN berechtigt ist oder
- Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum AG nicht unbedeutend ist oder
- regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entwecer die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen triftt oder sie maßgeblich beeinflußt; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein."
Absatz 4 besagt "Leitender Angestellter nach Absatz 3 Nr. 3 ist im Zweifel, wer
- aus Anlasss der letzten Wahl des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder von Aufsichtsratmitglieder der AN oder durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung den leitenden Angestellten zugeordnet worden ist oder
- einer Leitungsebene angehört, auf der in dem Unternehmen überwiegend leitende Angestellte vertreten sind, oder
- ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das für leitende Angestellte in dem Unternehmen üblich ist, oder,
- falls auch bei der Anwendung der Nr. 3 noch Zweifel bleiben, ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet."
Können Sie diese Aussagen mit Nein beantworten, so handelt es sich bei Ihrer Pflegedienstleitung nicht um einen Leitende Angestellten. Sofern Sie immer noch unklar darüber sind, würde ich mich mit Ihrem Personalbüro bezüglich der Klärung in Verbindung setzen.
Bei uns im Unternehmen ist es z. B. so, dass unsere Abteilungsleitungen keine leitenden Angestellten sind.
Hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.
Liebe Grüße
Cleo
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