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Wahlberechtigung eines ehemaligen Abteilungsleiters?

W
welle
Nov 2016 bearbeitet

Hallo erst mal! Wir haben am 6.April BR-Wahlen und wurden von einem Abteilungsleiter angesprochen, ob er diesmal mitwählen darf. Früher hat er nicht mitgewählt. Er ist seit gut zwei Jahren in Altersteilzeit und nur noch an einem Tag in der Woche im Büro und hat somit auch keine leitende Funktion mehr. In der WO ist darüber nicht ausführliches zu finden; oder sind blind. Tschüss, ein ratloser Wahlvorstand

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Community-Antworten (2)

N
NICK

02.03.2006 um 16:23 Uhr

Ja, wenn er kein leitender Angestellter mehr ist und noch regelmäßig in der Firma arbeitet, ist er wahlberechtigt. Letztlich kann der Wahlvorstand entscheiden wie er will. Er muss es nur begründen, und ggf. eine Wahlanfechtung über sich ergehen lassen. Das Risiko ist bei einer betroffenen Person überschaubar.

W
w-j-l

02.03.2006 um 17:14 Uhr

Manche die meinen sie seien leitende Angestellte, sind eigentlich auch nur - wie alle anderen - leidende Angestellte, und damit wahlberechtigt.

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