Kurzarbeit am Wahltag - was ist zu tun?
Es könnte geschehen, dass bei uns im Betrieb kurzfristig viele Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt werden. Sollte dies gerade zum Wahltag geschehen und somit sehr viele Wahlberechtigte nicht im Betrieb sind, muss der Wahlvorstand aktiv werden.
Was ist zu tun ? Kann der Wahltermin problemlos verlegt werden ?
Community-Antworten (1)
02.03.2006 um 12:23 Uhr
Der Wahltermin kann nicht mehr verlegt werden, da er mit dem Wahlausschreiben bekannt gegeben wurde und dieses bindend ist.
Wenn rechtzeitig bekannt ist wer in KA geht, kann der WV die schriftliche Stimmenabgabe beschliessen und die Briefwahlunterlagen den Kollegen zuschicken.
Unabhängig davon sollte jeder der ein Interesse an einem BR hat auch bei Kurzarbeit wählen gehen.
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