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Mehrere Listen eingereicht mit jeweils nur einer Person - ist das zulässig?

M
mau
Nov 2016 bearbeitet

Für unsere Betriebsratswahl wurden 11 Listen eingereicht. Auf 10 Listen stand jeweils nur 1 Person und auf einer Liste 2 Personen. Laut Wahlordnung darf nur eine Liste gewählt werden, in diesem Fall ja nur eine Person. Ist das so richtig?

4.081017

Community-Antworten (17)

W
w-j-l

01.03.2006 um 16:51 Uhr

Richtig mau, jeder AN im Betrieb hat dann nur eine Stimme. Aus diesem Grunde sind diese Multi-Einpersonenlisten-Listenwahlen ja auch ein so fürchterlicher Blödsinn, und sind in aller Regel auf falsch interpretierte Wahlvorschriften zurückzuführen.

Gruesse w-j-l

R
Rattle

01.03.2006 um 19:02 Uhr

hallo, w-j-l

wieso ist demokratie "fürchterlicher blödsinn" und wieso ist die wahlordnung (die im BetrVG festgeschrieben ist) falsch interpretiert??

eine listenwahl ist genauso demokratisch wie eine personenwahl, sonst würde sie ja im BetrVG nicht stehen, oder ist nur gültig was du nicht für blödsinn und falsch interpretiert hälst richtig. oder kennst du das BetrVG garnicht und hast nur davon gehört........

jeder wahlberechtigter arbeitnehmer hat das recht eine eigene liste zu erstellen und auch listen mit nur einem bewerber sind gültig. falls der WV eine solche liste nicht zulässt ist die wahl auf jeden fall anfechtbar.

das steht alles im BetrVG und auch hier auf dem board sind genug beiträge mit hinweisen auf die entsprechenden § und kommentare.

mfg

edit: von mau, "Für unsere Betriebsratswahl wurden 11 Listen eingereicht. Auf 10 Listen stand jeweils nur 1 Person und auf einer Liste 2 Personen. Laut Wahlordnung darf nur eine Liste gewählt werden, in diesem Fall ja nur eine Person. Ist das so richtig?"

es werden die listen gewählt und nach dem D'hontschen verfahren ausgewertet, es wird nicht nur eine person gewählt.

wieviel BR-mitglieder müßt ihr denn wählen??

RI
Ramses II

01.03.2006 um 19:11 Uhr

Rattle,

  • Lesen
  • Verstehen
  • Nachdenken
  • Antworten (falls überhaupt sinnvoll)

Keinen Schritt auslassen!

w-j-l hat weder Demokratie als fürchterlichen Blödsinn bezeichnet, noch die WO irgendwie angezweifelt.

Tatsache ist aber dass eine Wahl mit Einpersonenlisten nicht dem Sinn und Willen der Wahlordnung entspricht und unter dem Strich vor allem zu einem führt: Zu baldigen Neuwahlen!

R
Rattle

01.03.2006 um 19:18 Uhr

hallo, Ramses II

du kannst also hellsehen, tolle leistung :-))

mfg

RI
Ramses II

01.03.2006 um 19:19 Uhr

Nein!

Logisches Denkvermögen reicht häufig schon aus!

R
Rattle

01.03.2006 um 19:21 Uhr

dann laß uns doch an deinem logischen denkvermögen, teilhaben :-)

mfg

RI
Ramses II

01.03.2006 um 22:40 Uhr

Was verstehst Du denn nicht?

Ich kann doch schliesslich nicht hellsehen.

W
w-j-l

02.03.2006 um 01:05 Uhr

Ramses hat mich verstanden!

Und wenn man die Wahlunterlagen von W.A.F. verwendet, dann kann so eine Fehlinterpretation von BetrVG und WO leicht entstehen. Speziell in Betrieben die vereinfacht wählen. Bin mal gespannt, wann die zugesagte Korrektur der Software kommt.

Ich bleibe dabei. Wenn solche Listen eingereicht werden, wie bei mau, dann hat man in der Regel eine beabsichtigte Personenwahl falsch angegangen, und dann irgendwann hat der WV gemerkt, dass das ja Listen sind, aber man konnte die Wahl nicht mehr unterbrechen.

Solche Listen nach d'Hondt auszuwerten, das macht ja überhaupt keinen Spass. Und Sinn macht es sowieso nur wegen der einen Liste mit 2 Personen.

Gruesse w-j-l

M
mau

02.03.2006 um 09:25 Uhr

Hallo an alle die geantwortet haben, vielen Dank dafür, wir müssen 7 Betriebsratsmitglieder wählen, die Frage kam von Rattle

M
mau

02.03.2006 um 11:42 Uhr

Hallo an alle die geantwortet haben, vielen Dank dafür, wir müssen 7 Betriebsratsmitglieder wählen, die Frage kam von Rattle

R
Rattle

02.03.2006 um 17:10 Uhr

hallo, mau

dann bleiben sogar noch 4 ersatzmitglieder übrig :-)

wo ist denn das problem?

mfg

edit: von h-j-l "Solche Listen nach d'Hondt auszuwerten, das macht ja überhaupt keinen Spass. Und Sinn macht es sowieso nur wegen der einen Liste mit 2 Personen."

seit wann soll auswerten spaß machen, ist ja wohl eine ernste angelegenheit. das der WV nur angst vor der mehrarbeit hat kann kein argument sein. dieser WV wäre dann fehl am platz, ist ja schließlich ein ehrenamt :-)

M
Mau

02.03.2006 um 17:19 Uhr

hallo rattle, wir als Wahlausschuss sehen darin kein Problem. Einige Mitarbeiter zweifeln jedoch an, dass man nur eine Liste sprich in unserem Fall einen Kandidaten ankreuzen darf, obwohl man mehrere in den Betriebsrat wählen möchte. Unmut macht sich breit, deshalb meine Frage

W
w-j-l

02.03.2006 um 17:27 Uhr

@Rattle

d'Hondt macht dann Spass, wenn man Gehirnschmalz in die Sitzverteilung stecken muss, speziell wenn es noch gilt die Sitze des Minderheitengeschlechts richtig zu verteilen.

Im Falle von mau ist es langweilig, weil ich nur für die Zweier-Liste eine Höchstzahl ausrechnen muss, und sicher auch die evtl.e korrekte Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts keine großen Anforderungen stellen dürfte. Eigentlich ist das schon fast wieder eine Art Mehrheitswahl, nur dass mir als Wähler die Möglichkeit genommen ist, durch Verteilen oder Weglassen mehrerer Stimmen eine Gewichtung vorzunehmen. Ich würde das mal als eine unechte Listenwahl charakterieseren

B
Bernd

02.03.2006 um 17:28 Uhr

Rattle,

es gäbe maximal ein Ersatzmitglied!

Wahlordnung lesen und verstehen!

W
w-j-l

02.03.2006 um 17:33 Uhr

@Bernd

????? Da mußt Du mir Deine Interpretation der WO mal erläutern (unter der Voraussetzung, dass jede Liste mindestens eine Stimme bekommen hat)

Hätte ich da, weil ich noch nie Listenwahl hatte, etwas völlig falsch verstanden?

R
Rattle

02.03.2006 um 17:36 Uhr

hallo, Bernd

du solltest schon mit argumenten kommen, statt mit einer pauschalen antwort :-)

wenn du so bei deinem arbeitgeber argumentierst, dann gute nacht :-)

mfg

W
w-j-l

02.03.2006 um 18:22 Uhr

.....na Bernd, Du hast uns immer noch nicht erzählt,

  • ob DU die Wahlordnung gelesen hast und
  • wie Du sie dazu verstanden hast.

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