Mehrere Listen eingereicht mit jeweils nur einer Person - ist das zulässig?
Für unsere Betriebsratswahl wurden 11 Listen eingereicht. Auf 10 Listen stand jeweils nur 1 Person und auf einer Liste 2 Personen. Laut Wahlordnung darf nur eine Liste gewählt werden, in diesem Fall ja nur eine Person. Ist das so richtig?
Community-Antworten (17)
01.03.2006 um 16:51 Uhr
Richtig mau, jeder AN im Betrieb hat dann nur eine Stimme. Aus diesem Grunde sind diese Multi-Einpersonenlisten-Listenwahlen ja auch ein so fürchterlicher Blödsinn, und sind in aller Regel auf falsch interpretierte Wahlvorschriften zurückzuführen.
Gruesse w-j-l
01.03.2006 um 19:02 Uhr
hallo, w-j-l
wieso ist demokratie "fürchterlicher blödsinn" und wieso ist die wahlordnung (die im BetrVG festgeschrieben ist) falsch interpretiert??
eine listenwahl ist genauso demokratisch wie eine personenwahl, sonst würde sie ja im BetrVG nicht stehen, oder ist nur gültig was du nicht für blödsinn und falsch interpretiert hälst richtig. oder kennst du das BetrVG garnicht und hast nur davon gehört........
jeder wahlberechtigter arbeitnehmer hat das recht eine eigene liste zu erstellen und auch listen mit nur einem bewerber sind gültig. falls der WV eine solche liste nicht zulässt ist die wahl auf jeden fall anfechtbar.
das steht alles im BetrVG und auch hier auf dem board sind genug beiträge mit hinweisen auf die entsprechenden § und kommentare.
mfg
edit: von mau, "Für unsere Betriebsratswahl wurden 11 Listen eingereicht. Auf 10 Listen stand jeweils nur 1 Person und auf einer Liste 2 Personen. Laut Wahlordnung darf nur eine Liste gewählt werden, in diesem Fall ja nur eine Person. Ist das so richtig?"
es werden die listen gewählt und nach dem D'hontschen verfahren ausgewertet, es wird nicht nur eine person gewählt.
wieviel BR-mitglieder müßt ihr denn wählen??
01.03.2006 um 19:11 Uhr
Rattle,
- Lesen
- Verstehen
- Nachdenken
- Antworten (falls überhaupt sinnvoll)
Keinen Schritt auslassen!
w-j-l hat weder Demokratie als fürchterlichen Blödsinn bezeichnet, noch die WO irgendwie angezweifelt.
Tatsache ist aber dass eine Wahl mit Einpersonenlisten nicht dem Sinn und Willen der Wahlordnung entspricht und unter dem Strich vor allem zu einem führt: Zu baldigen Neuwahlen!
01.03.2006 um 19:18 Uhr
hallo, Ramses II
du kannst also hellsehen, tolle leistung :-))
mfg
01.03.2006 um 19:19 Uhr
Nein!
Logisches Denkvermögen reicht häufig schon aus!
01.03.2006 um 19:21 Uhr
dann laß uns doch an deinem logischen denkvermögen, teilhaben :-)
mfg
01.03.2006 um 22:40 Uhr
Was verstehst Du denn nicht?
Ich kann doch schliesslich nicht hellsehen.
02.03.2006 um 01:05 Uhr
Ramses hat mich verstanden!
Und wenn man die Wahlunterlagen von W.A.F. verwendet, dann kann so eine Fehlinterpretation von BetrVG und WO leicht entstehen. Speziell in Betrieben die vereinfacht wählen. Bin mal gespannt, wann die zugesagte Korrektur der Software kommt.
Ich bleibe dabei. Wenn solche Listen eingereicht werden, wie bei mau, dann hat man in der Regel eine beabsichtigte Personenwahl falsch angegangen, und dann irgendwann hat der WV gemerkt, dass das ja Listen sind, aber man konnte die Wahl nicht mehr unterbrechen.
Solche Listen nach d'Hondt auszuwerten, das macht ja überhaupt keinen Spass. Und Sinn macht es sowieso nur wegen der einen Liste mit 2 Personen.
Gruesse w-j-l
02.03.2006 um 09:25 Uhr
Hallo an alle die geantwortet haben, vielen Dank dafür, wir müssen 7 Betriebsratsmitglieder wählen, die Frage kam von Rattle
02.03.2006 um 11:42 Uhr
Hallo an alle die geantwortet haben, vielen Dank dafür, wir müssen 7 Betriebsratsmitglieder wählen, die Frage kam von Rattle
02.03.2006 um 17:10 Uhr
hallo, mau
dann bleiben sogar noch 4 ersatzmitglieder übrig :-)
wo ist denn das problem?
mfg
edit: von h-j-l "Solche Listen nach d'Hondt auszuwerten, das macht ja überhaupt keinen Spass. Und Sinn macht es sowieso nur wegen der einen Liste mit 2 Personen."
seit wann soll auswerten spaß machen, ist ja wohl eine ernste angelegenheit. das der WV nur angst vor der mehrarbeit hat kann kein argument sein. dieser WV wäre dann fehl am platz, ist ja schließlich ein ehrenamt :-)
02.03.2006 um 17:19 Uhr
hallo rattle, wir als Wahlausschuss sehen darin kein Problem. Einige Mitarbeiter zweifeln jedoch an, dass man nur eine Liste sprich in unserem Fall einen Kandidaten ankreuzen darf, obwohl man mehrere in den Betriebsrat wählen möchte. Unmut macht sich breit, deshalb meine Frage
02.03.2006 um 17:27 Uhr
@Rattle
d'Hondt macht dann Spass, wenn man Gehirnschmalz in die Sitzverteilung stecken muss, speziell wenn es noch gilt die Sitze des Minderheitengeschlechts richtig zu verteilen.
Im Falle von mau ist es langweilig, weil ich nur für die Zweier-Liste eine Höchstzahl ausrechnen muss, und sicher auch die evtl.e korrekte Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts keine großen Anforderungen stellen dürfte. Eigentlich ist das schon fast wieder eine Art Mehrheitswahl, nur dass mir als Wähler die Möglichkeit genommen ist, durch Verteilen oder Weglassen mehrerer Stimmen eine Gewichtung vorzunehmen. Ich würde das mal als eine unechte Listenwahl charakterieseren
02.03.2006 um 17:28 Uhr
Rattle,
es gäbe maximal ein Ersatzmitglied!
Wahlordnung lesen und verstehen!
02.03.2006 um 17:33 Uhr
@Bernd
????? Da mußt Du mir Deine Interpretation der WO mal erläutern (unter der Voraussetzung, dass jede Liste mindestens eine Stimme bekommen hat)
Hätte ich da, weil ich noch nie Listenwahl hatte, etwas völlig falsch verstanden?
02.03.2006 um 17:36 Uhr
hallo, Bernd
du solltest schon mit argumenten kommen, statt mit einer pauschalen antwort :-)
wenn du so bei deinem arbeitgeber argumentierst, dann gute nacht :-)
mfg
02.03.2006 um 18:22 Uhr
.....na Bernd, Du hast uns immer noch nicht erzählt,
- ob DU die Wahlordnung gelesen hast und
- wie Du sie dazu verstanden hast.
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