Erstellt am 27.02.2006 um 13:20 Uhr von w-j-l
Hallo Hagen,
komische Frage. Was willst Du denn wissen?
- Alle Listen annehmen.
- Alle Listen auf Gültigkeit prüfen und
- wenn alle gültig sind dann alle veröffentlichen
- Listenwahl durchführen.
War das die Antwort auf Deine Frage?
Erstellt am 27.02.2006 um 14:00 Uhr von Hagen
Die Frage, die wir uns gestellt haben ist, ob eine Liste eine Mindestanzahl von Mitglieder aufweisen muss. Soll heißen, wenn ein Betriebsrat entsprechend aus 7 Mitgliedern bestehen soll, macht es doch Sinn, dass die Vorschlagslisten mindestens 7 Kandidaten beinhaltet muss. Oder ist es möglich, dass es auch "Ein-Mann-Listen" gibt? So eine "Ein-Mann-Liste" käme mir komisch vor bei einer Listenwahl.
Ich hoffe, dass ich mich diesmal etwas verständlicher ausdrücken konnte :-)
Erstellt am 27.02.2006 um 14:01 Uhr von w-j-l
Ganz klare Antwort: Soll sie zwar, aber muss sie nicht!
Auch ein-Personen-Wahlvorschläge sind statthaft!