Erstellt am 25.02.2006 um 12:12 Uhr von Rattle
hallo, reo
ja, kann er:
Unabhängig von der Unterschrift, mit der die Bereitschaft zur Kandidatur erklärt wird, kann ein Wahlbewerber auch bei den Stützunterschriften mitunterzeichnen (LAG Hamm 5. 1. 79 – 3 TaBV 116/78, das sogar davon ausgeht, die mit der Unterschrift erklärte Bereitschaft zur Kandidatur beinhalte auch die Erklärung, diesen Vorschlag zu unterstützen, so daß die sich auf die Bereitschaft zur Kandidatur beziehende Unterschrift des Bewerbers bei der Ermittlung der Zahl der für einen Wahlvorschlag abgegebenen Stützunterschriften mitzuzählen sei). Liegt eine Unterschrift vor, ist aber nicht erkennbar, ob es sich um die Zustimmung des Bewerbers zu seiner Kandidatur handelt oder um die Stützunterschrift, ist im Zweifel davon auszugehen, daß mit der Unterschrift der Wahlvorschlag gestützt werden soll (FKHE, Rn. 9).
mfg
Erstellt am 26.02.2006 um 13:11 Uhr von pro reo
hallo rattle,
vielen Dank.
Wofür aber steht: FKHE ?
mfG pro reo
Erstellt am 26.02.2006 um 17:08 Uhr von Rattle
hallo, reo
FKHE:
Fitting/Kaiser/Heither/Engels, liefern die kommentare zum BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).
mfg