Stützungsunterschriften
Hallo Wissende,
Vereinfachtes Wahlverfahren 29 MA. 3er BR habe mal eine Frage bezügl. der Stützungsunterschriften.
Habe einen Kandidaten. Dieser hat 2 Stützunterschriften von Kollegen erhalten. Zzgl. seiner Erklärung sind es 3 Unterschriften.
Nun hat dieser Kandidat einen anderen seine Stützungsunterschrift gegeben.
Da gem BetrVG man ja nur eine Stützungsunterschrift geben kann, muss er sich nun erklären ob er Seine Stützungsuntersschrift aufrechterhält?
Oder zählen in diesem Fall beide??
Community-Antworten (1)
04.03.2010 um 16:01 Uhr
Hallo, Anobers -
der Kandidat hat wirklich noch auf einem anderen Wahlvorschlag unterschrieben??? Er muss erklären, welche Stützungsunterschrift er aufrecht erhält. Unterstützt er den anderen, muss er für seinen eigenen Vorschlag noch mindestens eine dritte Stützungsunterschrift holen und seine streichen.
Eine Unterschrift von ihm muss aber auf seinem eigenen Wahlvorschlag sein Einverständnis mit der Kandidatur bestätigen.
Gruß von Saxonia
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