Wieviel Stützunderschrift sind im vereinfachten Wahlverfahren nötig?
Darf man im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren nur 1 Person oder einen Vorschlag, der ja aus zig Kandidaten bestehen kann stützen. Thema kam bestimmt zwar schon oft so ähnlich, konnte es aber so genau noch nicht herauslesen, Sorry.
Community-Antworten (8)
24.02.2006 um 20:33 Uhr
Hallo! Hatte ein ähnliches Problem und habe mich "schlau" gemacht! Also: pro Kandidat sind 3 Unterstützungsunterschriften notwendig! Und man kann nur 1 Person mit seiner Unterschrift unterstützen!
25.02.2006 um 02:06 Uhr
Hast Du die Quelle?
25.02.2006 um 18:30 Uhr
www.betriebsratgeber.de - Wahlhelfer - Handbuch für die BR-Wahl - Checklisten (ich meine 216a ? ) vereinf. einstufiges Verfahren - Wahlvorschlagsliste (letzte Spalte: 3 Unterschriften pro Kandidat!). Da von der WAF ja fortgebildet wird, wirds wohl stimmen !? Gruß, Tom
26.02.2006 um 01:41 Uhr
Nicht alles was von W.A.F. gelehrt wird ist richtig. Leider. Das Wahlhelfer-Handbuch wird hoffentlich bald korrigiert. Ich habe in den letzten Tagen dort 2 Beanstandungen gemeldet.
Man darf in jedem Wahlverfahren, ob vereinfacht oder regulär, mit seiner Unterscrhift Einzelkandidaten oder Listen unterstützen.
Wie groß ist denn Euer Betrieb? Bis 50 oder mehr als 50 Wahlberechtigte? Man kann auch von 51 bis 100 Wahlberechtigten AN u.U. vereinfacht wählen. Dann sind ggf. sogar bis zu 5 Stützunterschriften erforderlich (1/zwanzigstel).
26.02.2006 um 02:09 Uhr
Wir kommen, so wir (Wahlvorstand) es wollen auf genau 51 (incl. Leiter mittlerer Ebene, die wir wahlberechtigt machen). Deswegen auch Antrag an Arbeitgeber auf vereinfachte Wahl. Hintergrund: Wir wollen 5 Betriebsräte. Und ehrlich gesagt, glaub ich das nicht so recht mit der Stütze nur für einen Kandidaten. Aber alle Texte, die ich las sind uneindeutig, widersprüchlich und eigentlich von der Sache unbrauchbar "schlampig" ausformuliert. Es sollten endlich Gesetze formuliert werden, die keine FAQ's benötigen. Und - wenn wirklich nur 1 Unterschrift pro Kandidat, wieso gibt es dann Vorschlagzettel für viele Kandidaten und warum wird vorgeschlagen, pro Vorschlag doppelt so viele Kandidaten aufzustellen, wie Mitglieder gewählt werden? Rätselhaft.
26.02.2006 um 09:15 Uhr
Hallo JohnKorn,
"Deswegen auch Antrag an Arbeitgeber auf vereinfachte Wahl. Hintergrund: Wir wollen 5 Betriebsräte."
Hier hat eines nichts mit dem anderen zu tun. Habt Ihr z.B. 51 regelmässig beschäftigte AN, könnt Ihr einen 5köpfigen BR auch im normalen Wahlverfahren wählen. Dazu würde ich Euch dann auch raten. Das vereinfachte Wahlverfahren ist nicht einfacher, nur der Zeitraum der Wahl ist kürzer, weil andere Fristen gelten.
26.02.2006 um 13:03 Uhr
Wir weichen tatsächlich ab, hatte eigentlich nur auf w-j-l antworten wollen. Aber wenn es geht, werden wir beim vereinfachten Prinzip bleiben. Nur wenn die Vereinbarung nicht zustande kommt, haben wir uns auf das normale Verfahren verständigt. Immer noch weiß ich allerdings nicht, wie es um die Stützunterschriften bestellt ist.
26.02.2006 um 18:38 Uhr
Hallo JohnKorn, das was W.A.F. als "Möglichkeit" für die Einholung der Stützunterschriften angibt, ist tatsächlich nur eine Möglichkeit.
Auch beim vereinfachten Verfahren ist es natürlich grundsätzlich möglich, eine Vorschlagsliste zu erstellen, und dann ist es keinesfalls erforderlich für jeden Kandidaten die erforderliche Anzahl (bzw. 3) Unterschriften für jeden Kandidaten einzuholen. Für JEDEN Wahlvorschlag (Egal ob Einzelvorschlag oder Vorschlagsliste) ist ein zwanzigstel, mindestens aber 3 Unterschriften erforderlich. Unterschied beim vereinfachten Verfahren (zum regulären) Wahlverfahren ist eben, dass alle Vorschläge hier, für die vorgeschriebene Mehrheitswahl, auf einen Stimmzettel in alfabetischer Reihenfolge zusammengeschrieben werden.
Gruesse w-j-l
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