Erstellt am 24.02.2006 um 19:33 Uhr von Tom
Hallo!
Hatte ein ähnliches Problem und habe mich "schlau" gemacht! Also: pro Kandidat sind 3 Unterstützungsunterschriften notwendig! Und man kann nur 1 Person mit seiner Unterschrift unterstützen!
Erstellt am 25.02.2006 um 01:06 Uhr von JohnKorn
Erstellt am 25.02.2006 um 17:30 Uhr von Tom
www.betriebsratgeber.de - Wahlhelfer - Handbuch für die BR-Wahl - Checklisten (ich meine 216a ? ) vereinf. einstufiges Verfahren - Wahlvorschlagsliste (letzte Spalte: 3 Unterschriften pro Kandidat!). Da von der WAF ja fortgebildet wird, wirds wohl stimmen !?
Gruß, Tom
Erstellt am 26.02.2006 um 00:41 Uhr von w-j-l
Nicht alles was von W.A.F. gelehrt wird ist richtig. Leider. Das Wahlhelfer-Handbuch wird hoffentlich bald korrigiert. Ich habe in den letzten Tagen dort 2 Beanstandungen gemeldet.
Man darf in jedem Wahlverfahren, ob vereinfacht oder regulär, mit seiner Unterscrhift Einzelkandidaten oder Listen unterstützen.
Wie groß ist denn Euer Betrieb? Bis 50 oder mehr als 50 Wahlberechtigte? Man kann auch von 51 bis 100 Wahlberechtigten AN u.U. vereinfacht wählen. Dann sind ggf. sogar bis zu 5 Stützunterschriften erforderlich (1/zwanzigstel).
Erstellt am 26.02.2006 um 01:09 Uhr von JohnKorn
Wir kommen, so wir (Wahlvorstand) es wollen auf genau 51 (incl. Leiter mittlerer Ebene, die wir wahlberechtigt machen). Deswegen auch Antrag an Arbeitgeber auf vereinfachte Wahl. Hintergrund: Wir wollen 5 Betriebsräte.
Und ehrlich gesagt, glaub ich das nicht so recht mit der Stütze nur für einen Kandidaten. Aber alle Texte, die ich las sind uneindeutig, widersprüchlich und eigentlich von der Sache unbrauchbar "schlampig" ausformuliert. Es sollten endlich Gesetze formuliert werden, die keine FAQ's benötigen.
Und - wenn wirklich nur 1 Unterschrift pro Kandidat, wieso gibt es dann Vorschlagzettel für viele Kandidaten und warum wird vorgeschlagen, pro Vorschlag doppelt so viele Kandidaten aufzustellen, wie Mitglieder gewählt werden? Rätselhaft.
Erstellt am 26.02.2006 um 08:15 Uhr von Fayence
Hallo JohnKorn,
"Deswegen auch Antrag an Arbeitgeber auf vereinfachte Wahl. Hintergrund: Wir wollen 5 Betriebsräte."
Hier hat eines nichts mit dem anderen zu tun. Habt Ihr z.B. 51 regelmässig beschäftigte AN, könnt Ihr einen 5köpfigen BR auch im normalen Wahlverfahren wählen. Dazu würde ich Euch dann auch raten. Das vereinfachte Wahlverfahren ist nicht einfacher, nur der Zeitraum der Wahl ist kürzer, weil andere Fristen gelten.
Erstellt am 26.02.2006 um 12:03 Uhr von JohnKorn
Wir weichen tatsächlich ab, hatte eigentlich nur auf w-j-l antworten wollen.
Aber wenn es geht, werden wir beim vereinfachten Prinzip bleiben. Nur wenn die Vereinbarung nicht zustande kommt, haben wir uns auf das normale Verfahren verständigt.
Immer noch weiß ich allerdings nicht, wie es um die Stützunterschriften bestellt ist.
Erstellt am 26.02.2006 um 17:38 Uhr von w-j-l
Hallo JohnKorn,
das was W.A.F. als "Möglichkeit" für die Einholung der Stützunterschriften angibt, ist tatsächlich nur eine Möglichkeit.
Auch beim vereinfachten Verfahren ist es natürlich grundsätzlich möglich, eine Vorschlagsliste zu erstellen, und dann ist es keinesfalls erforderlich für jeden Kandidaten die erforderliche Anzahl (bzw. 3) Unterschriften für jeden Kandidaten einzuholen.
Für JEDEN Wahlvorschlag (Egal ob Einzelvorschlag oder Vorschlagsliste) ist ein zwanzigstel, mindestens aber 3 Unterschriften erforderlich. Unterschied beim vereinfachten Verfahren (zum regulären) Wahlverfahren ist eben, dass alle Vorschläge hier, für die vorgeschriebene Mehrheitswahl, auf einen Stimmzettel in alfabetischer Reihenfolge zusammengeschrieben werden.
Gruesse
w-j-l