Erstellt am 24.02.2006 um 10:21 Uhr von pit47
Nein, diese Putzfrau ist nicht wahlberechtigt.
Erstellt am 24.02.2006 um 10:25 Uhr von rainerzwo
unsinn!
der WV muss den Grad der persönl. Abhängigkeit vom Arbeitgeber feststellen und ggf ihre Tätigkeit von der eines Werkvertrages abgrenzen..
Die obigen Angaben allein reichen NICHT für eine Entscheidung aus!
Erstellt am 29.07.2010 um 21:30 Uhr von Elynn
Ich hab gehört, das sie wählen dürfen, wenn man mit ihnen zusammen arbeitet.Sprich sich mit ihnen unterhält, sie darauf hinweist ob sie hier bitte nochmal drüber wischen können,nochmals über den Fußboden oder wenn man z.b die Putzmittel zusammen benutzt wie ein Eimer.
Unsere Wahl wurde angefochten, weil die Putzis 2 davon mitgewählt haben.
Jetzt sehen wir weiter...