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Was, wenn Wahlvorstandsvorsitzende definitiv nicht bis zum Schluss Amt ausüben kann?

J
JohnKorn
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind ein 3-Personenwahlvorstand, der bis 8.5. die BR-Wahl durchzuführen hat. Die Vorsitzende hat nun eine genehmigte Kur ab Ende April. Kann sie bis dahin den Vorsitz ausüben, ihn dann auf einen von uns übrigen abgeben, wobei der fehlende dritte Platz durch die Nachrückerin besetzt wird? Oder wie muss verfahren werden. Muss sie z.B. sofort zurücktreten wegen vorraussichtlicher Abwesenheit ... Danke im Vorraus

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Community-Antworten (1)

N
Norden

23.02.2006 um 15:01 Uhr

Ja, der Vorsitz kann bis dahin ausgeübt werden.

Dann rückt ein Ersatzmitglied nach und der Stellvertreter zum Vorsitzenden auf.

Gibt es keine Ersatzmitglieder, dann bittet den amtierenden BR jetzt welche zu bestellen.

Wurde kein Stellvertreter vom BR bestimmt, dann wählt ihr jetzt einen aus Eurer Mitte.

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