Erstellt am 18.01.2018 um 16:18 Uhr von celestro
"Der Stellvertreter in seiner Funktion als Stellvertreter und das weitere Wahlvorstandsmitglied?"
Genau !
Ihr braucht aber den kompletten Wahlvorstand (also 3 Leute) um das Schreiben "abzusegnen", sofern das nicht schon vorher gemacht wurde.
P.S. Wenn klar ist, daß der WVV dort krank sein wird, kann man das natürlich auch vorab "absegnen" und der WVV kann es trotzdem unterschreiben. Macht ja nichts, daß der nicht da ist, wenn es ausgehängt wird.
Erstellt am 18.01.2018 um 16:24 Uhr von Weinbau
Vielen Dank für die Antwort!
Wahrscheinlich wird es so gemacht.
Ist nach Absegnung dann Vetrauen, das die beiden anderen Wahlvorstandsmitglieder Änderungen bis zum Aushang des Schreibens, auch wirklich vornehmen.
Erstellt am 18.01.2018 um 17:34 Uhr von celestro
das mit dem Vertrauen würde ich so allerdings nicht machen.
Sprich ändern sich die Zahlen der Mitarbeiter, sollte man natürlich die digitale Form abändern und neu unterschreiben. Die Unterschrift des Vorsitzenden drauf lassen und trotzdem die Zahl ändern würde ich bleiben lassen.
Dafür hat man ja Stellvertreter / Ersatzmitglieder (auch im WV).