Erstellt am 23.02.2006 um 12:02 Uhr von NoLi
Dieses Vorgehen kann "NIEMAND" persönlich gut oder schlecht finden, es ist dennoch in Ordnung. Es gibt keine Verpflichtung Listen vor der Einreichung öffentlich auszuhängen.
Erst nach dem Ende der Einreichungsfrist und spätestens 1 Woche vor Wahltermin muss der WV die Listen veröffentlichen.
Gruss
NoLi
Erstellt am 23.02.2006 um 12:15 Uhr von w-j-l
So ist es NoLi, aber die Randbedingungen sind halt doch dubios.
@Nemo
es wäre schön, wenn Du den jeweils letzten oder einen andern Beitrag nach Deiner Frage einfach beantwortest. Damit bleibt Dein Thema insgesamt sichtbar.
Bitte nicht jedesmal einen neuen Beitrag/neues Thema aufmachen. da verliert sich der Zusammenhang.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 23.02.2006 um 15:29 Uhr von Fayence
Hallo nemo,
möchte den Wunsch von w-j-l ausdrücklich unterstützen.
Der Zusammenhang ist bereits jetzt, zumindest für mich, verloren gegangen. Es existieren mittlerweile 4 Threads zu ein und derselben Fragestellung.
Beispielsweise:
"Unser Wahlvorstand (gleichzeitig unser 1. BR-Vorsitzender) hat schon vor dem Wahlausschreiben eine Liste angefertigt mit den nötigen Stützunterschriften (darf er das?)." = nemo am 22.02.06, 20.55 Uhr
Erstellt am 23.02.2006 um 16:01 Uhr von nemo
Sorry, tut mir leid, ist das erste Mal das ich in so einem Forum schreibe.
Mir war die Sache nur sehr wichtig.
Ich habe auf jeden Fall heute einen Einspruch beim Wahlvorstand eingereicht und um eine schriftliche Antwort gebeten. Mal sehen was dabei rauskommt.