Wahlhelfer in Altersteilzeit - ist das zulässig?
Dürfen Mitarbeiter die sich in der passivphase der Altersteilzeit befinden als Wahlhelfer fungieren ?
Community-Antworten (2)
23.02.2006 um 11:36 Uhr
Als Wahlhelfer können nur wahlberechtigte MA fungieren. Mitarbeiter in Altersteilzeit sind nicht wahlberechtigt.
23.02.2006 um 16:13 Uhr
?????????????
Dürfen Mitarbeiter die sich in der passivphase der Altersteilzeit befinden als Wahlhelfer fungieren ?
14 Antworten - 909 mal gelesen Erstellt am 23.02.2006 - 09:56 von Alex
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