Erstellt am 23.02.2006 um 10:36 Uhr von DocPille
Als Wahlhelfer können nur wahlberechtigte MA fungieren.
Mitarbeiter in Altersteilzeit sind nicht wahlberechtigt.
Erstellt am 23.02.2006 um 15:13 Uhr von Fayence
?????????????
Dürfen Mitarbeiter die sich in der passivphase der Altersteilzeit befinden als Wahlhelfer fungieren ?
14 Antworten - 909 mal gelesen Erstellt am 23.02.2006 - 09:56 von Alex