Erstellt am 22.02.2006 um 20:35 Uhr von Fayence
Hallo schnecke,
da muss ich Dich enttäuschen. Das Geschlecht der Minderheit - in Eurem Fall Frauen- hat keinen Sitzanspruch, kann sich aber natürlich zur Wahl stellen und auch gewählt werden.
Erstellt am 22.02.2006 um 22:15 Uhr von TigerKarat
Hi ihr,
das Problem hatten wir auch, nur bei uns waren es 4 Männer und nicht Frauen.
1 Frau ist auf alle Fälle drin. Auch wenn sie nur eine von vielen ist und nur eine Stimme hat. Dann ist sie drin und hat einen Sitzplatz.
So sagte es uns jedenfalls die Gewerkschaft.
Erstellt am 22.02.2006 um 22:22 Uhr von Ramses II
TigerKarat,
damit widerspricht aber Dein Gewerkschaftssekretär der Wahlordnung!
Erstellt am 22.02.2006 um 22:23 Uhr von w-j-l
Hallo TigerKarat,
da sieht man wieder mal, wie übrigens bei vielen Fragen und Antworten hier, dass "die Gewerkschaft" (wahrscheinlich meinst Du einzelne Gewerkschaftsvertreter) nicht allwissend ist.
So generell stimmt diese Ausage definitiv nicht. Fayence hat recht. Die Sitze für das Minderheitengeschlecht werden ebenfalls nach d'Hondt ermittelt. Schau Dir dazu einfach mal §5 der Wahlordnung an.
Außerdem hast Du nicht gesagt, wie groß Euer Betrieb ist.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 22.02.2006 um 22:29 Uhr von Ramses II
w-j-l,
ist denn prizipiell eine Konstellation denkbar bei der vier Männer innerhalb einer Belegschaft einen Anspruch auf einen Minderheitsgeschlechtssitz haben?
Erstellt am 22.02.2006 um 23:15 Uhr von Fayence
Ramses II,
heute abend hast Du aber den Schalk im Nacken!
w-j-l, enttäusche mich/uns/ramses II nicht!
Erstellt am 23.02.2006 um 12:50 Uhr von w-j-l
Worauf wollt ihr hinaus? Habe ich etwas übersehen oder etwas falsches geschrieben? Ich bin lernfähig.
@ RamsesII
Ja, das ist denkbar.
1. wenn die Männer das Minderheitengeschlecht sind,
2. wenn 4 Männer sich zur Wahl stellen,
3. wenn alle 4 die gleiche Stimmenzahl erhalten und
4. nicht aufgrund der Stimmenmehrheit direkt in den BR gewählt werden bzw. nicht auf einem der letzten 3 regulären BR-Plätze landen.
Dann haben zunächst mal alle 4 Anspruch auf einen Minderheitengeschlechtssitz.
.... aber dann wird halt gelost!
Enttäuscht von meiner Antwort, Fayence?
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 23.02.2006 um 13:02 Uhr von Fayence
Hallo w-j-l,
bin enttäuscht! :-(
Das Geschlecht der Minderheit muss nur dann bestimmt werden, wenn ein mindestens 3köpfiger BR zu wählen ist (§32 WO).
Diese Anzahl setzt 21-50 wahlberechtigte AN eines Betriebs voraus. Selbst der kleinstmögliche Unterschied in der Geschlechterverteilung -17 Frauen / 4 Männer- ergibt keinen Sitzanspruch für die Männer.
Und genau darauf zielte die Frage von Ramses II ab.
Gruß
Fayence
Erstellt am 23.02.2006 um 13:10 Uhr von w-j-l
Da gebe ich Dir recht, Fayence, aber ich habe ja nicht auf die Frage von Schnecke, sondern auf die Antwort von TigerKarat geantwortet.
Was denkst Du warum ich dort moniert habe, dass er nicht sagte wie groß sein Betrieb ist.
Aus der Scherzfrage von Ramses war auch nicht erkennbar, dass der Betrieb nur 4 Männer hat.
Anspruch auf einen Sitz kann nur haben, wer kandidiert. Das Minderheitengeschlecht hat nur Anspruch auf die Vertretung im BR (bei Vorliegen der Voraussetzungen).
Also wenn schon spitzfindig, dann aber bitte richtig. ;-))
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 23.02.2006 um 13:49 Uhr von Fayence
Hallo w-j-l,
wenn schon, denn schon.
Deine Antwort 14680 bezog sich direkt auf die Frage von Ramses II und weder auf Tigerkarat oder Schnecke.
Und es gibt ganz einfach keine Konstellation, in welcher 4 Männer als Geschlecht der Minderheit einen Sitzanspruch haben könnten.
Daher werde ich jetzt die nächste Packung Taschentücher öffnen, um den Tränen meiner Enttäuschung freien Lauf zu lassen.
Und der Anspruch auf einen Sitz besteht ja wohl unabhängig von einer Kandidatur. Eine andere Frage ist, ob dieser Anspruch geltend gemacht werden kann. Soviel zur Spitzfindigkeit ;-)
Gruß
Fayence
Erstellt am 23.02.2006 um 14:20 Uhr von w-j-l
Du hast gewonnen. Führen wir unsere Kraft wieder dem Forum zu, statt weiterer Spiegelfechtereien.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 23.02.2006 um 18:52 Uhr von Ramses II
Mich wundert halt immer wieder wie viele sinnfreie Rückfragen in Foren gestellt werden. Eine Rückfrage ist für mich immer dann sinnfrei wenn die Beantwortung der eigentlichen Frage durch die Rückfrage nicht beeinflusst wird.
Tigerkarats Aussage "das Problem hatten wir auch, nur bei uns waren es 4 Männer und nicht Frauen.
1 Frau ist auf alle Fälle drin. Auch wenn sie nur eine von vielen ist und nur eine Stimme hat. Dann ist sie drin und hat einen Sitzplatz."
Betriebe bei denen ein Geschlecht maximal 5 AN hat haben keinen Anspruch auf einen Minderheitengeschlechtssitz. d'Hondt wird hier immer "0" auswerfen. Deshalb war die Rückfrage "Außerdem hast Du nicht gesagt, wie groß Euer Betrieb ist." mit Verlaub gesagt "sinnfrei". Denn egal welche Antwort Tigerkarat hierauf gegeben hätte wäre ein "Dann hat das Minderheitengeschlecht bei Euch keinen Rechtsanspruch auf einen Mindestsitz." die Antwort gewesen.
Erstellt am 23.02.2006 um 22:49 Uhr von TigerKarat
Hi Leuts,
Unser Betrieb hat 44 MA und davon sind 4 Männer und der Rest Frauen.
Und uns wurde von der Gewerkschaft, nicht nur ein Gewerkschaftssekretär, wir hatten mehere dazu befragt, weil ich mir nach der Rechnung auch nicht denken konnte, das eine Minderheit einen Sitzplatz hat. Doch leider hatten wir das Pech, das wir den einen Mann, der sich aufstellen ließ in den BR reinnehmen musste.
Nach meiner Aussrechnung, die ich laut der Anweisung gerechnet hatte, hätte auch kein Mann bei uns eine Sitzposition. Dazu muss ich auch sagen, das wir erst frisch geworden waren und ich auch nicht die große Ahnung hatte und wir uns diesbezüglich von der Gewerkschaft Hilfe erbeten hatten.
Gruss
Tiger
PS: Ich bin eine Frau:)