Erstellt am 21.02.2006 um 18:09 Uhr von norbert
Wahlberechtigt sind die Mitarbeiter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und 18 Jahre am Wahltag sind. Da du nicht Mitarbeiter bei der Firma y bist, kannst du dort auch nicht wählen.
Erstellt am 22.02.2006 um 11:06 Uhr von rainerzwo
Es geht beim Wahlrecht nicht darum,
- wo (an welchem Ort) du arbeitest (@Gilde-Michael),
- ob du Mitarbeiter mit Arbeitsverhältnis bist(=Arbeitsvertrag hast) (@norbert)
sondern im wesentlichen um dein persönliches Abhängigkeitsverhältnis der Geschäftsleitung gegenüber.
so einfach mit einem Satz also nicht zu beantworten.
Erstellt am 22.02.2006 um 22:13 Uhr von Ramses II
rainerzwo,
muss jetzt das BetrVG neu geschrieben werden?